
Wird sich der Mindestabstand für Spielhallen und Wettbüros in NRW ändern? Wenn es nach der aktuellen Landesregierung geht, sollte das ein Thema werden. (Bildquelle: stokpic auf Pixabay)
Die schwarz-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen befindet sich in einer Diskussionsphase. Das Thema der Regierung? Der Gesetzentwurf zur Glücksspielregulierung in NRW. Ziel dieser Anpassung soll es sein, eine Anpassung des Glücksspielstaatsvertrags von 2021. Der Fokus der Regierung liegt auf den Spielhallen sowie auf der Regulierung des sogenannten Bestandschutz. Während die Branche vermutlich ihre Vorteile darin sieht, sind Suchtpräventionsstellen gegen diese Neuerung.
Deutschland gehört zu den größten Glücksspielmärkten in Europa. Zeitgleich zeigen aktuelle Zahlen, dass der Schwarzmarkt wächst und immer mehr Menschen ein problematisches Spielverhalten zeigen. Laut dem NRW-Gesundheitsministerium leiden im Bundesland rund 100.000 Menschen unter einem problematischen Spielverhalten.
Gesetzentwurf zur Glücksspielregulierung in NRW-Was soll sich verändern?
Die Diskussionen rund um den neuen Gesetzentwurf beziehen sich vorwiegend auf die Spielhallen im Bundesland. Kritiker sehen die Änderungen jedoch kritisch, während die Landesregierung angibt, „Unklarheiten bei den Auslegungen“ beseitigen zu wollen. Doch was genau soll eigentlich geändert werden? Im Fokus steht der Mindestabstand von Spielhallen und Wettbüros zu den sensiblen Einrichtungen (Schulen, Sportstätten usw.). Diese Regelung soll zwar nicht aufgehoben werden, aber man möchte sich Ausnahmen einräumen. Somit bleibt also der Mindestabstand bei 350 Metern, jedoch kann die Bezirksregierung auch Ausnahmen gewähren, was bisher nicht der Fall ist.
Unter welchen Ausnahmen kann also ein Betreiber trotzdem eine Genehmigung erhalten? Beispielsweise, wenn ein Nachweis erfolgt, dass das Personal in den Spielhallen oder den Wettbüros besonders geschult ist. SPD-Fraktion und Suchtfachstellen kritisieren dieses Vorgehen scharf. Durch eine Lockerung der Maßnahme würde man ein Tor für noch mehr Glücksspielstandorte öffnen. Auch aus der Wirtschaft hagelt es Kritik an dem neuen Vorhaben. Das Institut für Glücksspiel und Gesellschaft der Universität Bochum sieht in der Änderung eine Schwächung der bestehenden Schutzmaßnahmen. Besonders gravierend seien die Lockerungen bei Sportstätten. Denn diese sollen künftig nur noch einen Mindestabstand zu Orten, an denen Sportveranstaltungen stattfinden, einhalten müssen.
Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, sagt zu diesen Änderungen: „Wenn durch die geplante Regelung versucht werden soll, der Übermacht des (illegalen) Online-Spiels Herr zu werden, so wird dies keinen Erfolg verzeichnen. Vielmehr gefährdet man weitere Personengruppen.“

In der Vergangenheit war das Thema Mindestabstand nicht das erste Mal ein Diskussionspunkt. In Bremen und in Berlin wollte man gegen die bestehende Maßnahme vorgehen. Zuletzt wurde jedoch beschlossen, dass in Bremen der Mindestabstand erhalten bleibt. (Bildquelle: AidanHowe auf Pixabay)
Reaktion der Landesregierung
Das Innenministerium verteidigt den Gesetzentwurf zur Glücksspielregulierung in NRW. Bei den Äußerungen wurde mehrfach betont, dass man sich an die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags halten würde. Die neuen Ausnahmeregeln beträfen nur bereits bestehende Spielhallen. Für neu gegründete Spielhallen würden die bisherigen Regelungen weiterhin gelten. Damit wird es also nicht so einfach, neue Spielhallen und Wettbüros in NRW zu eröffnen.
Das Innenministerium gibt außerdem bekannt, dass man keinen Änderungsbedarf bei den Kontrollen sehen würde. Diese Aussage ist jedoch merkwürdig, denn laut einer Erhebung aus dem Jahr 2021 haben fast die Hälfte aller NRW-Kommunen in dem besagten Jahr keine Außenkontrollen durchgeführt.
Ob die geplanten Änderungen nun zu einem legalen Glücksspielmarkt verhelfen, werden weitere Debatten im Landtag zeigen. Bisher hat sich auch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder noch nicht zu dem Thema geäußert. Aktuell ist die Behörde aus Halle an der Saale mit dem Kampf gegen den illegalen Glücksspielmarkt beschäftigt. Ob der Gesetzentwurf dazu beiträgt, ist jedoch fraglich.
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