Zahlungsblockade gegen Online Casinos - Symbolbild

Deutschland scheint in Sachen Online Casinos ernst zu machen. Nun wurde die erste Unterlassungsverfügung gegen einen großen Zahlungsdienstleister erlassen. (Bild von StockSnap auf Pixabay)

Gerade erst konnten die Online Casino in Deutschland mit der Reaktivierung der Lizenzen in Schleswig-Holstein einen kleinen Erfolg verbuchen, da feuert der Staat gleich wieder eine volle Breitseite dagegen. Wie nun das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport bekannt machte, wurde einem Zahlungsdienstleister behördlich Transaktionen zu Online Casinos untersagt. Diese Untersagung gilt dabei für die gesamte Bundesrepublik bis auf Schleswig-Holstein, wo Echtgeld Spielautomaten, Roulette und andere Glücksspiele in den Internetcasinos erlaubt sind.

Deutschland erhöht noch vor dem neuen Glücksspielstaatsvertrag den Druck

Seit vielen Jahren sind die Online Casinos dem deutschen Staat ein Dorn im Auge. Aufgrund der unklaren Rechtslage zwischen deutschem Recht und europäischen Gesetzen, ist es kaum möglich gegen die ausländischen Betreiber vorzugehen. Denn diese berufen sich auf die Dienstleistungsfreiheit der EU und bieten mit Konzessionen aus Malta ihre Spielautomaten, Roulette und anderweitige Glücksspiele weiter an. Nach deutschen Gesetzen ist dies jedoch, bis auf Schleswig-Holstein, illegal und so muss sich der Staat nun etwas anderes überlegen, damit seine Bürger ihr Geld nicht bei der Konkurrenz verspielen. Zahlungsblockaden sind das neue Zauberwort und sollen die für das Geschäft notwendige Infrastruktur trockenlegen. Ausgerechnet kommt dieser Schritt nun, wo doch bereits spätestens in zwei Jahren ein neuer Glücksspielstaatsvertrag auf den Weg gebracht werden soll und die Stimmen nach einer Legalisierung der Online Casinos immer lauter schallen.

Wie das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport nun mitteilte, wurde eine Untersagung auf Mitwirkung am Zahlungsverkehr in Zusammenhang auf Mitwirkung gegen in Deutschland illegales Glücksspiel erlassen. Diese betrifft eine nach eigenen Aussagen einen großen, international tätigen Zahlungsdienstleister, ohne jedoch dabei zu konkretisieren, um welches Unternehmen es sich tatsächlich handelt. Möglicherweise könnte es sich um PayPal handeln. Der Zahlungsdienstleister hatte bereits seit einigen Monaten damit angefangen, die Zusammenarbeit mit Online Casino in Deutschland nach und nach einzustellen. Von der Untersagung sind alle Transaktionen zwischen dem Kunden und einem Online Casino betroffen. Sollte der nicht näher benannte Zahlungsdienstleister feststellen, dass Gelder in einem Internetcasino eingezahlt werden sollen, würde dies in Zukunft genauso abgelehnt werden wie die Auszahlung von Gewinnen auf das eigenen Konto. Dem Kunden bliebe somit vorerst nur noch die Möglichkeit sich einen alternativen Dienst zu suchen.

Minister Pistorius legte noch einmal die Hintergründe dar, warum nun gegen die Zahlungsdienstleister vorgegangen werden soll. So kommentierte er: „Die Zahlungsdienstleister tragen hier eine wichtige Verantwortung. Sie sind gesetzlich aufgefordert, Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel zu unterlassen.“

Weitere Zahlungsblockaden bei den Online Casinos sollen folgen

Das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, welches als oberste Behörde in Deutschland fungiert, beließ es jedoch nicht nur bei der Ankündigung der nun erfolgten Untersagung gegen einen Zahlungsdienstleister. Vielmehr geht aus der Pressemitteilung hervor, dass die problematischen Zahlungsblockaden in Zukunft eher zur Regel werden sollen. Wie das Ministerium schreibt, befindet es sich zurzeit in Gesprächen mit zahlreichen Unternehmen, bei denen Transaktionen von und zu Online Casinos und deutschen Bürgern festgestellt wurden. Einige hätten bereits ihre Transaktionen gestoppt, andere könnten folgen. Zudem rechnet das Ministerium damit, dass weitere Unterlassungsverfügungen ausgesprochen werden können. Diese gelten dann für das gesamte Bundesgebiet außer Schleswig-Holstein und sowohl für Online Casino Spiele wie auch für Zweitlotterien und Poker. Ausgenommen hiervon bleiben die Sportwetten, die in Deutschland geduldet sind. Genau in letzterem Punkt jedoch liegt der Knackpunkt, der bei Zahlungsblockaden zu gewaltigen Kollateralschäden führen könnte.

So einfach wie es im ersten Augenblick mit der Unterbindung von Transaktionen zwischen Kunden und Online Casinos auch erscheinen mag, gibt es hier ein kaum zu lösendes Problem. Wie soll ein Zahlungsdienstleister bei einer Einzahlung in ein Online Casino, welches auch Sportwetten anbietet, erkennen, wofür das Geld gedacht ist. Soll es für das in Deutschland illegale Spiel an einem Echtgeld Spielautomaten verwendet werden oder für eine geduldete Sportwette? Wie kann der Zahlungsdienstleister erkennen, ob die Auszahlung des Kunden aus einem Gewinn am Roulettetisch oder auf den richtigen Tipp auf ein Fußballergebnis basiert? Ohne detaillierte Informationen über sämtliche Spielrunden eines Kunden in einem Online Casino, die der Betreiber schon aus Datenschutzgründen gar nicht herausrücken darf, ist dies ein Ding der Unmöglichkeit. Eher wird die Angst vor einer Strafe den Zahlungsdienstleister dazu bringen, hier auf Nummer sichergehen zu wollen. Dadurch wird dieser wohl ebenso sämtliche Transaktionen zu Buchmachern mit Online Casinos oder virtuellen Spielhallen mit Sportwetten komplett einstellen. Ein Kollateralschaden, den die Politik und das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport wohl billigend in Kauf zu nehmen scheint.

Zusätzlich müssen dann Zahlungsdienstleister ebenfalls abgleichen, ob der Kunde mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein tatsächlich nur in einem Online Casino mit der Lizenz aus diesem Bundesland spielt. Virtuelle Spielhallen ohne diese wären dann tabu und müssten mit Zahlungsblockaden versehen werden. Zusammen mit dem Problem bei Online Casinos mit Sportwetten ergeben sich hier enorme regulatorische Anforderungen an die Institute. Wie hier der klare Beweis erbracht werden kann, ob der Kunde seine Gelder für legale (Sportwetten) oder illegale (Spielautomaten) Glücksspiele im Internet eingesetzt hat, bleibt das Ministerium schuldig. Zahlreiche Gerichtsprozesse dürften die Folge sein.

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