Novomatic AGGute Nachrichten für die Novomatic AG. Die Klage von Peter Barthold gegen den niederösterreichischen Glücksspielkonzern wurde nun vom Wiener Landgericht abgewiesen. Das Gericht habe nämlich keine Anhaltspunkte dafür gesehen, dass die Zivilklage, die Barthold gegen die Novomatic AG führen wollte, berechtigt sein. Damit ist das Gericht auch den Argumenten von Novomatic gefolgt und hat dem Konzern somit einen Erfolg vor Gericht verschafft. Peter Barthold will allerdings in Berufung gehen, wie er nach der Klageabweisung gegenüber der APA erklärte.

Zusage war niemals verbindlich

Peter Barthold hatte in der Vergangenheit mehrere Lokale in Wien betrieben, in denen er an Glücksspielautomaten das Glücksspiel anbot. Genau damit hatte sich der Unternehmer auch wirtschaftliche Beziehungen zu dem Glücksspielriesen Novomatic AG aufgebaut, die ihn schlussendlich vor Gericht getrieben haben. Denn nach Bartholds Ansicht habe er vom Ex-Novomatic-Chef Franz Wohlfahrt die Zusage auf schad- und klaglos für zehn Jahre gehalten, nachdem das Ende des kleinen Glücksspiels in Wien 2014 in Kraft trat. Doch genau diese Zusage sein niemals eingehalten worden, weswegen Barthold eine Zivilklage angestrebt hat. Das Wiener Landgericht hat diese Klage jetzt aber abgewiesen, da es keinerlei Anhaltspunkte dafür sah, dass es jemals eine verbindliche Zusage von Wohlfahrt an Barthold gegeben habe. Zwar gab es eine Vereinbarung einer Novomatic-Tochter mit Barthold, die auch eingehalten wurde, aber der eigentliche Streitpunkt war nie existent.

Wiener Landgericht prüft sogar Scheinvertrag

Das Wiener Landgericht hat es sich mit der Klageabweisung der Zivilklage Bartholds auch nicht leicht gemacht. Denn es gab nicht nur zahlreiche Zeugenaussagen, die die Entscheidung des Gerichts unterstützen. Selbst nach der Widerlegung, dass es sich laut Barthold um einen Scheinvertrag gehandelt habe, hat das Gericht dieses Gedankenexperiment noch durchgespielt, um einer genauen Prüfung nicht aus dem Weg zu gehen. Allerdings brachte auch dieses Gedankenspiel nur die Erkenntnis, dass die Vereinbarungen eingehalten wurden, weswegen Barthold keine Ansprüche gegen die Novomatic AG habe.

Barthold wird in Berufung gehen

Schon direkt nach der Klageabweisung hat Barthold gegenüber der APA erklärt, dass er diese Abweisung keinesfalls so hinnehmen werde, sondern Berufung gegen das Urteil des Wiener Landgerichts einlegen werde. Für ihn seien nämlich einige Punkte noch völlig unverständlich beziehungsweise offen, weswegen er nicht nachvollziehen kann, dass seine Klage abgewiesen wurde. Und auch sein Anwalt Christian Horwath sieht in dem Urteil große Mängel zugrunde liegen, sodass er die Berufung seines Mandanten auch vollkommen unterstützt. Schließlich sind in dem Urteil noch nicht einmal die Kostenentscheidungen aufgeführt und selbst das Datum wurde nicht hinzugefügt.

Fall hat eine große Brisanz

Mal abgesehen davon, dass Barthold auch weiterhin rund 500.000 Euro einklagen möchte, wobei die Summe sogar mal bei 700.000 Euro lag, hat diese Klage von Barthold seit März 2016 auch für weitere Brisanz rund um den niederösterreichischen Glücksspielkonzern gesorgt. So hatte Barthold im Verfahren gegen die Novomatic AG auch schwere Vorwürfe erhoben, die in Richtung Korruption gehen. Daher ermittelt nun auch schon die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, um ans Licht zu bringen, was an den Vorwürfen Bartholds dran ist. Natürlich werden diese Vorwürfe von Novomatic dementiert, aber was wirklich herauskommen wird, können wohl nur die Ergebnisse der Ermittlungen zeigen. Festzuhalten bleibt aber, dass dieser Fall wohl noch weiterhin für Aufsehen sorgen wird.

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