EGBA Beschwerde Einsatzsteuer EU-Kommission

Die EGBA lässt ihren Worten Taten folgen und hat nun Beschwerde gegen die geplante deutsche Einsatzsteuer bei der EU-Kommission eingelegt. (Bildquelle: pixabay by dimitrisvetsikas1969)

Vor gut einem Monat hatte bereits der europäische Glücksspielverband EGBA Deutschland vor der geplanten Einsatzsteuer auf virtuelle Spielautomaten und Online-Poker gewarnt und hat nun tatsächlich gegen diese bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt. Die European Gaming and Betting Association sah sich zu diesem Schritt genötigt, da weder der Bundesrat, der Bundestag noch die Bundesregierung auf die Anfang Mai vorgebrachte Warnung reagiert haben. Unterstützung erhielt die europäische Branchenvereinigung vom DSWV, dem Deutsche Sportwettenverband, der ebenso eine EU-Beihilfebeschwerde einreichte.

Der sprichwörtliche Tropfen zu viel

Bereits seit Monaten haben die Betreiber von Online Casinos und Buchmacher mit Spielautomaten und Poker im Portfolio mehr oder weniger zähneknirschend die Regularien aus dem zukünftigen Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland übernommen. Zum Teil spüren die Glücksspielunternehmen schon jetzt starke finanzielle Rückgänge, was an den neuen Einzahlungs- und Einsatzlimits liegt, die die Kunden in Scharen in die Arme der illegalen Konkurrenten treibt. Bei den meisten Anbietern wie Pokerstars oder bwin sind dies zwischen 20 und 25 Prozent der gesamten Kundschaft, die hauptsächlich zu Online Casinos aus der Karibik gewechselt sind. Allein diese Entwicklung nur aufgrund der Regeln aus dem neuen Glücksspielstaatsvertrag lassen Zweifel daran aufkommen, ob eine Kanalisierung der Kunden ins legale Spiel als wichtiges Ziel gelingen kann. Vollends unmöglich wird zudem diese Zielstellung aus dem neuen Glücksspielgesetz werden, wenn tatsächlich auch noch die geplante neue Steuer auf alle Einsätze an virtuellen Spielautomaten sowie Pokerrunden im Internet eingeführt wird. Die 5,3 Prozent würden zwangsläufig zu deutlich niedrigeren Ausschüttungen in den Online Casinos führen, was für die Betreiber einen enormen Nachteil gegenüber der illegalen Konkurrenz bedeuten würde. Laut einer Studie von Goldmedia müssten dann die legalen Betreiber mit einer Online Casino Lizenz in Deutschland bis zur Hälfte der eigenen Kunden ziehen lassen. Eine Kanalisierung wäre somit vollends gescheitert und auch der neue Glücksspielstaatsvertrag hätte wieder einmal seine selbst gesteckten Ziele verfehlt. Dies ist jedoch nicht der einzige Knackpunkt, denn die EGBA als europäische Branchenvertretung legt noch aus einem anderen wichtigen Grund Beschwerde gegen die deutsche Einsatzsteuer bei der EU-Kommission ein.

In fast allen europäischen Staaten besteuern Regierungen Glücksspiele nach den Bruttospielerträgen, die als Einnahmen für den Betreiber zu verstehen sind. Deutschland hingegen möchte schon vor dem Beginn des Spiels den Einsatz mit 5,3 Prozent besteuern, egal ob der Kunde einen Gewinn oder einen Verlust einfährt. Dies führt zu einer deutlich höheren Steuerlast als bei der klassischen Variante auf die Bruttospielerträge. Die gewohnten RTP’s von 92 bis 96 Prozent an den Spielautomaten können somit Betreiber nicht mehr gewähren, da diese zu Verlusten führen würden. Im Umkehrschluss müssen sich deshalb Kunden bei solch einer Steuer auf geringere Ausschüttungsquoten unter 90 Prozent einstellen. Dies ist auch der Grund, warum nun die MGA, die Malta Gaming Authority den vorgeschriebenen Mindest-RTP für die eigenen Lizenznehmer für das Online-Spiel von 92 Prozent auf nun nur noch 85 Prozent gesenkt hat. Bis zu Vergabe der deutschen Online Casino Lizenzen werden die Betreiber nämlich noch mit der Konzession aus Malta in der Bundesrepublik aktiv sein.

EGBA legt Beschwerde gegen deutsche Einsatzsteuer bei der EU-Kommission wegen unerlaubter Beihilfe ein

Seit der Warnung der EGBA an Deutschland wegen der geplanten Einsatzsteuer hat sich bis zur jetzt eingereichten Beschwerde bei der EU-Kommission nichts an den Argumenten des Verbandes geändert. Schon vor Wochen erklärte die European Gaming and Betting Association, dass diese Art der Besteuerung ihrer Meinung nach nichts anderes als eine unerlaubte EU-Beihilfe darstellen würde und deshalb rechtswidrig wäre. Begründet wird dies damit, dass der terrestrische Glücksspielsektor in Sachen Spielautomaten und Poker von solch einer Einsatzsteuer nicht betroffen sein wird. Spielhallen und Spielbanken werden somit steuerlich deutlich bessergestellt, da diese nur auf ihre Umsätze sowie Bruttospielerträge Abgaben abführen müssen. Am Beispiel Bayerns zeigt die EGBA, dass die Steuerlast der Online Casinos und Buchmacher beim virtuellen Automatenspiel sowie beim Online-Poker rund vier- bis fünfmal so hoch ausfallen würde wie im stationären Bereich. Im Vergleich zu den Spielautomaten in den Casinos, die meist in staatlicher Hand betrieben werden, wäre die Besteuerung sogar 15-mal so hoch. Kein Wunder, dass hier die EGBA eine klare EU-Beihilfe für das klassische Glücksspiel in Spielhallen und Spielbanken sieht und deshalb Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Einsatzsteuer einlegt. Werden alle Branchen und Bundesländer zusammengerechnet, so ergibt sich laut der EGBA ein steuerlicher Vorteil der stationären Glücksspielbranche von unglaublichen 741 Millionen Euro gegenüber den Online Casinos. Kurz nach Bekanntwerden der eingereichten Beschwerde gegen die deutsche Einsatzsteuer zog ebenfalls der DSWV, der Deutsche Sportwettenverband, bei der EU-Kommission nach. Für beide Verbände dürfte der einzige Ausweg aus dem Dilemma sein, dass der Gesetzgeber noch Änderungen an der Besteuerung vornimmt. Entweder werden die Steuersätze des Online-Glücksspiels an die Abgaben aus dem terrestrischen Sektor angepasst oder umgekehrt.

Durch die nun erfolgte Beschwerde bei der EU-Kommission durch die EGBA sind die Chancen gestiegen, die ungeliebte Einsatzsteuer in Deutschland deutlich zu verzögern. Eigentlich sollte das geänderte Rennwett- und Lotteriegesetz, in dem die Steuer beschrieben wird, in den nächsten Tagen Bundesrat und Bundestag passieren. Nun allerdings wird die EU-Kommission die Beschwerde prüfen und Deutschland wird darlegen müssen, warum solch eine eklatante Ungleichbehandlung keine Beihilfe darstellt. Dieser Prozess kann durchaus einige Woche dauern und sich bis in die Sommerpause sowie den danach beginnenden Bundeswahlkampf ziehen, was quasi das vorläufige Ende bedeuten würde. Gut möglich also, dass sich auch nach dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags am 1. Juli an der Besteuerung der virtuellen Spielautomaten und Poker im Internet erst einmal nichts ändert.

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