Seit dem 7. Juli dieses Jahres stehen die britischen Kunden des bekannten Buchmachers und Online Casino Betreibers bet-at-home vor verschlossenen Türen. Grund für diese Misere ist die Suspendierung der Lizenz im Vereinigten Königreich durch die dortige Glücksspielaufsichtsbehörde UKGC, aufgrund von möglichen Verstößen bei den Themen Geldwäsche und Spielerschutz. Obwohl nach der angeordneten Überprüfung und einem positiven Ergebnis bet-at-home theoretisch in Zukunft das Geschäft hätte sicherlich wieder aufnehmen können, hat sich der Online Casino Betreiber nun für den kompletten Rückzug aus Großbritannien entscheiden.
Bet-at-home gibt kompletten Rückzug aus Großbritannien bekannt
Nach der Schließung des eigenen Online Casinos in Österreich, dem nahezu kompletten Einbruch des Geschäfts mit Spielautomaten in Deutschland sowie dem erzwungenen Rückzug aus den Niederlanden verlässt bet-at-home nun auch noch Großbritannien. Dies gab der deutsche Buchmacher und Online Casino Betreiber nun auf seiner Glücksspielseite auf der Insel bekannt und legte zugleich für die Kunden einen Rahmenplan für Auszahlungen ihrer Gelder dar. Bis einschließlich dem 30. September dieses Jahres können britische Kunden noch auf ihre Accounts bei bet-at-home in Großbritannien nach dem Rückzug zugreifen und sämtliche restlichen Guthaben transferieren. Nach diesem Stichtag steht dann bis einschließlich dem 30. Juni 2023 nur noch der deutlich aufwendigere Weg über den Kundendienst des Glücksspielbetreibers offen. Sollte es dann immer noch Kunden geben, die ihre Gelder nicht zur Auszahlung gebracht haben, werden deren Guthaben schließlich komplett an die britische Spielerschutz-Vereinigung GambleAware gespendet.
Rahmenplan für Auszahlungen:
- Auszahlungen im Kundenaccount bis 30. September 2022
- Auszahlungen über Kundenservice bis 30. Juni 2023
Scheut der Online Casino Betreiber die Überprüfung durch die UKGC?
Am 7. Juli informierte die UKGC auf ihrer Internetseite darüber, dass die Lizenz des deutschen Buchmachers und Online Casino Betreibers bet-at-home mit sofortiger Wirkung suspendiert wurde. Als Gründe wurden mögliche Verstöße gegen die Bestimmungen in Sachen Geldwäscheprävention und Spielerschutz benannt, die ausführlich während der Aussetzung der Konzession untersucht werden sollten. Nachdem nun bet-at-home allerdings seinen kompletten Rückzug aus Großbritannien verkündet hat und damit auch den Verzicht auf eine Wiederherstellung seiner Lizenz, stellt sich die Frage, ob der Betreiber damit einer Überprüfung entgehen will.
Nach bisherigem Kenntnisstand lässt sich dies weder bejahen noch verneinen, denn für das Verlassen des Vereinigten Königreichs könnte ebenfalls ein anderer Grund der Auslöser sein. Dem gesamten britische Glücksspielmarkt stehen nämlich wohl erhebliche Änderungen bevor, die vor allem den Spielerschutz in den Vordergrund stellen sollen. So ist schon lange davon die Rede, die Regelung zum maximalen Einsatz von 2 Pfund pro Spin an den Spielautomaten auch auf die Online Casinos anzuwenden. Sollte dies umgesetzt werden, würden die Umsätze vieler Glücksspielbetreiber im Land deutlich schrumpfen und vor allem kleinere Anbieter würden dann wohl kaum noch wirtschaftlich arbeiten können. Gut möglich, dass hier die Gesamtlage des britischen Glücksspielmarktes vor dem Hintergrund der Suspendierung ebenso gut der Grund für den nun durch bet-at-home verkündeten Rückzug aus Großbritannien darstellt.
Inwieweit der Rückzug aus Großbritannien die bislang prognostizierte Jahresbilanz zusätzlich negativ beeinflussen wird, ist bislang vonseiten des Buchmachers noch nicht angesprochen worden. Vor dieser Ankündigung hatte bet-at-home bereits beim Umsatz und beim EBITDA die erwarteten Werte erheblich nach unten korrigieren müssen. Somit ist nicht auszuschließen, dass der deutsche Buchmacher in 2022 sogar noch unter die Marke von 45 Millionen Euro beim Jahresumsatz fällt.
Bet-at-home gibt seine Lizenz zurück!
Bei der bislang durch die UKGC suspendierten Lizenz handelt es sich um die Betreiberkonzession mit der Nummer 039091-R-319322-006, die nun sogar zurückgegeben werden soll!
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