BDGU verklagt TV-Sender

Der BDGU verklagt einen TV-Sender wegen der Glücksspielwerbung für Online Casinos. Dabei verstößt Bremen selbst gegen den Glücksspielstaatsvertrag. (Bildquelle: pixabay by geralt)

Nachdem sich verschiedenen Behörden und Institutionen bereits am Thema Glücksspielwerbung in Deutschland abgearbeitet haben, schlägt nun die Stunde des BDGU, des Bundesverbands der deutschen Glücksspielunternehmen. Dem Lobbyverein der staatlichen Lottogesellschaften BDGU ist in diesen Zeiten vor allem das Marketing der Online Casinos im deutschen Fernsehen ein Dorn im Auge und verklagt deshalb einen TV-Sender. Wenig überraschend wird hierbei wieder einmal die Illegalität der virtuellen Automatenspiele nach deutschem Recht vorgebracht und der Kampf gegen die Spielsucht beschworen. Pikant an der ganzen Sache ist jedoch, dass ausgerechnet der Bremer Toto und Lotto GmbH vor Kurzem erst vom Bundesrechnungshof vorgeworfen wurde, beim Marketing selbst gegen die Ziele des eigenen Glücksspielstaatsvertrags zu verstoßen.

BDGU verklagt TV-Sender obwohl die eigene Glücksspielwerbung kritisiert wird

Wäre das ganze Thema Glücksspielregulierung in Deutschland nicht seit Jahren wie ein schmerzendes, großes Loch im Backzahn bei vielen Kunden und Betreibern, könnte über das neuste Kapitel ausgiebig gelacht werden. Der BDGU, der Bundesverband deutscher Glücksspielunternehmen, verklagt nun nämlich einen nicht näher benannten TV-Sender wegen der dort ausgestrahlten Glücksspielwerbung für Online Casinos. Obwohl die Betreiber in ihren Spots klar darauf hinweisen, dass die Angebote sich nur an Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein richten, verstoßen diese angeblich gegen die Gesetze. Die TV-Sender wiederum, die diese Spots ausstrahlen, würden sich zudem der Werbung für illegales Glücksspiel schuldig machen, so die Argumentation des BDGU.

Laut der „taz“ soll der Prozess bereits nächste Woche in die erste Runde gehen und dürfte von allen Seiten mit großer Spannung erwartet werden. Hier könnte tatsächlich geklärt werden, wo in Deutschland aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung die Grenzen für die Glücksspielwerbung liegen. Dürfen beispielsweise die deutschen Online Casinos, die über eine Lizenz von Schleswig-Holstein verfügen, bundesweit mit dem Hinweis werben, dass das Angebot nur für Personen aus dem Bundesland gilt? Wie wird die Online Casino Lizenz aus Malta bewertet, die für alle anderen Deutschen aus den anderen Bundesländern gilt? Ist der noch gültige deutsche Glücksspielstaatsvertrag, der in Teilen EU-rechtswidrig ist, höher zu bewerten als die Europäische Dienstleistungsfreiheit? Ein wahres Minenfeld an unterschiedlichen Betrachtungsweisen, weshalb der Ausgang dieses Verfahrens kaum vorhersehbar erscheint.

Beim BDGU handelt es sich nicht wie der Name es vermuten lassen könnte, um einen Verband unterschiedlicher Glücksspielunternehmen aus verschiedenen Bereichen. Vielmehr ist dies eine reine Lobbyorganisation der staatlichen Lottogesellschaften, die um ihre jahrzehntelanges, äußerst lukratives Glücksspielmonopol fürchten. Dass nun der BDGU einen TV-Sender verklagt, ist auch vor diesem Hintergrund zu beurteilen.

Bei der Glücksspielwerbung sollte der BDGU auch vor der eigenen Haustür kehren

Dass nun der BDGU einen TV-Sender wegen der dort ausgestrahlten Werbung für Online Casinos verklagt, hat unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens bereits jetzt einen ziemlich bitteren Nachgeschmack. Dem Verband sitzt nämlich Michael Bart im Vorstand als Vorsitzender vor, der zugleich Geschäftsführer der Bremer Toto und Lotto GmbH ist. Ausgerechnet der Lottogesellschaft, die erst kürzlich selbst wegen der eigenen Glücksspielwerbung heftig kritisiert wurde. Der Bundesrechnungshof warf dem staatlichen Glücksspielunternehmen vor, mit dem eigenen exzessiven Marketing gegen den eigenen Glücksspielstaatsvertrag zu verstoßen. Eines der wichtigsten Ziele in diesem Gesetzeswerk ist bekanntlich der Kampf gegen die Spielsucht. Die Glücksspielwerbung der Bremer Toto und Lotto Gesellschaft jedoch buhlt massiv um neue Kunden und befeuert die eigenen Produkte, ohne dabei ausreichend auf die Gefahren der Sucht hinzuweisen. So zumindest sieht dies der Bundesrechnungshof.

Ausgerechnet verklagt nun der BDGU, dem der Geschäftsführer der Bremer Toto und Lotto Gesellschaft vorsitzt, einen TV-Sender wegen der Glücksspielwerbung, was an Absurdität kaum zu überbieten ist. Dies erinnert ein wenig an die Geschichte des Diebes, der auf einen anderen Dieb hinweist, um sich selbst aus dem Staub zu machen. Beim BDGU scheint diese Doppelmoral jedoch zum guten Ton zu gehören. Dies wird schon mehr als deutlich, wenn die eigenen Ziele und Aussagen dieses Lobbyvereins ein wenig näher betrachtet werden. Zum einen hält der BDGU Begrenzung des Glücksspiels sowie die staatliche Kontrolle darüber für richtig, was nicht verwundert, sind doch die staatlichen Lottogesellschaften die größten Profiteure eines Staatsmonopols. Zum anderen scheint der Verband den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs wenig Gegenliebe entgegenzubringen. Auf der eigenen Homepage steht hierzu: „Die gegenseitige Anerkennung von Lizenzen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten halten wir mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für falsch[…].“ Begründet wird dies damit, dass in Deutschland angeblich höhere Standards beim Spielerschutz herrschen würde, als in vielen anderen EU-Mitgliedsstaaten. Zu dumm nur, dass gerade die Kritik an der Glücksspielwerbung der Bremer Lottogesellschaft durch den Bundesrechnungshof das genaue Gegenteil aufzuzeigen scheint.

Trotz der eigenen Verstöße bei den staatlichen Lottogesellschaften zum Thema Glücksspielwerbung verklagt der BDGU ungeniert einen TV-Sender. Wie immer ziehen sich die staatlichen Betreiber auf den noch gültigen Glücksspielstaatsvertrag zurück, der aufgrund des Gebarens der Lottogesellschaften in der Vergangenheit in Teilen für EU-rechtswidrig erklärt wurde. Schon bei den Sportwetten verstieß die exzessive Werbung durch staatliche Betreiber wie Oddset gegen die eigenen Ziele des Glücksspielstaatsvertrags, was schlussendlich zu der bis heute gültigen rechtlichen Duldung privater Anbieter führte. Der neuste Fall der Bremer Toto und Lotto Gesellschaft zeigt eindrücklich, dass die Betreiber bis heute nichts daraus gelernt haben und nun mit Freude am eigenen Lottomonopol sägen.

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