Landtag Sachsen-Anhalt veröffentlicht Liste mit Verstoeßen

Landtag Sachsen-Anhalt veröffentlicht Liste mit zahlreichen Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag. (Bildquelle: besteonlinecasinos auf Pixabay )

Der Landtag in Sachsen-Anhalt veröffentlicht eine Liste mit Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag, der im Juli 2021 in Kraft trat. Die Daten dazu stammen aus einer Analyse, die auf Nachfragen der AFD-Fraktion der Landesregierung vorgelegt wurden. Die Zahlen, welche dabei ans Licht kamen, sind alarmierend und zeigen, dass trotz einer regulierten Umgebung immer mehr illegale Angebote den Markt zu fluten scheinen. Der Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2021 sollte genau diese Situation bereinigen. Jedoch scheinen die Zahlen an Verstößen gegen den Vertrag anzusteigen, wie die Liste des Landtags Sachsen-Anhalt untermauert. Zwischen Juli 2021 und Juni 2022 habe man 220 Verstöße im Rahmen des unerlaubten Glücksspiels erkannt. Außerdem sind 85 Anzeigen bezogen auf unerlaubte Werbung eingegangen. Damit aber nicht genug, den aus den Reihen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, die für die Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist, seien die Zahlen wesentlich höher. Demnach sollen weitere Anzeigen bei der Behörde in Halle an der Saale eingegangen sein.

Glücksspielstaatsvertrag: Zahlen geben Anlass zur Sorge

Der Landtag in Sachsen-Anhalt veröffentlicht nach einer Kleinen Anfrage der AFD (KA 8/1447) eine Liste, welche die Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag zeigen. Die Liste ist besorgniserregend und zeigt, dass auch bereits lizenzierte Anbieter mit Verstößen zu tun haben. Das Dokument KA 8/1447 gibt einen Einblick in die bisherigen Geschehnisse auf dem deutschen Glücksspielmarkt. Im Rahmen der Analyse wurde auch noch einmal darauf hingewiesen, dass selbst legalisierte Anbieter unter den Verstößen zu finden sind. Laut Medienberichten habe die GGL (Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder) Anfang März 2023 ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe gegen einen legalen Anbieter erhoben. Der Tatbestand: Der Anbieter soll auf einer Plattform Werbung geschaltet haben, welche gleichzeitig auch illegales Glücksspiel bewirbt. Damit verstößt der Anbieter deutlich gegen die Werbebestimmungen im Glücksspielstaatsvertrag.

In jüngster Vergangenheit gab es eine Razzia in den Geschäftsräumen der Tipster Ltd., welche in Deutschland, auf Malta und in Kroatien stattgefunden hat. Laut den Medienberichten handelt es sich um Vorwürfe des illegalen Glücksspiels.

Der Landtag Sachsen-Anhalt hält hierzu fest, dass es im Bereich unerlaubtes Glücksspiel im Internet Verstöße nach § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2021 (Veranstalten/ Vermitteln von unerlaubten öffentlichen Glücksspielen im Internet) als auch Verstöße nach § 5 Abs. 7 GlüStV 2021 (Werbung für unerlaubte öffentliche Glücksspiele im Internet) gäbe. Insgesamt gäbe es im oben erwähnten Zeitraum 85 Verstöße, die sich auf die Werbemaßnahmen beziehen und 135 Verstöße, die sich auf die Veranstaltung und Vermittlung von illegalem Glücksspiel beziehen.

GGL verzeichnet weitere Verstöße

In dem Dokument zur Analyse werden weitere Verfahren, die mittels der GGL festgestellt wurden, erläutert. Demnach liegen bei der Behörde 229 Verfahren gegen die Veranstaltung und Vermittlung illegalen Glücksspiels im Internet vor. Außerdem sollen 251 Anzeigen bezogen auf Werbung für unerlaubtes Glücksspiel vorhanden sein. Nach Aussagen der GGL handelt es sich umlaufende und abgeschlossene Verfahren. Die vollständigen Zahlen der Landesregierung können Sie in diesem Dokument nachlesen.

Angesichts dieser Zahlen stellt sich die Frage, wie wirksam der Glücksspielstaatsvertrag ist, da die Analyse auch deutlich macht, dass es die meisten Verstöße im Bereich virtuelle Automaten gebe. Hier hat die GGL bereits zahlreichen Anbieter lizenziert, die alle den Rahmenbedingungen des Staatsvertrages folgen. Und trotzdem sind der GGL laufende Verfahren gegen seriöse Anbieter bekannt, darunter ein Glücksspielunternehmen welches 34 Verstöße begangen habe.

„Erweiterte Zulässigkeit“ steht in der Kritik

Seriöse Glücksspielanbieter in Deutschland müssen jede Veränderung der GGL unverzüglich melden, um die „erweiterte Zulässigkeit“ zu prüfen. Sofern es also Änderungen gibt, welche die Zulässigkeit des Erlaubnisinhabers betreffen, sind die lizenzierten Glücksspielunternehmen dazu verpflichtet erneut alle Unterlagen, die zur Antragsstellung eingereicht wurden, der GGL erneut vorzulegen. Die Zulässigkeit wird von der Behörde in Halle an der Saale erneut geprüft.

Demnach wird die Zulässigkeit eines Unternehmens in einem kontinuierlichen Prozess immer wieder bewertet, um die Sicherheit der Spieler zu gewährleisten.  Wird festgestellt, dass Glücksspielunternehmen während dieses Prozesses die Rahmenbedingungen des Staatsvertrages nicht mehr erfüllen, kann es zur Entziehung der Glücksspielerlaubnis kommen.

Dieses Verfahren könnte unter anderem auch dem Unternehmen Tipster ereilen. Jedoch gibt die GGL zu verstehen, dass es bis dato noch keinen Handlungsbedarf erfordert, da die Ermittlungsverfahren aus staatlicher Sicht noch nicht abgeschlossen sind. Mehr zu diesem Thema können Sie in diesem Artikel nachlesen.

Mehr Verstöße bei Glücksspielwerbung

Das Thema Werbeverbot für Glücksspielbetreiber ist in den vergangenen Monaten immer wieder ein Thema gewesen. Die Verstöße hierzu zeigen, dass es vermutlich Klärungsbedarf gibt, welche Werbemittel Glücksspielunternehmen nutzen dürfen. (Bildquelle: rawpixel.com auf Freepik)

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