Wie geht es für die Spielhallen in Bremen weiter? Experten sprechen klare Worte. (Bildquelle: Bru-nO auf Pixabay)
Eine Zoom Infoveranstaltung, welche von Detlev Graß, dem Vorsitzenden des Nordwestdeutschen Automaten-Verbands (NAV) und seinem Kollegen NAV-Justiziar RA Prof. Dr. Florian Heinze durchgeführt wurde, sollte genau diese Frage klären. In den vergangenen Monaten gab es in Bremen zahlreiche Probleme, was die neuen Abstandsregelungen zwischen Spielhallen untereinander, Wettvermittlern und Schulen betraf, wobei Letzteres, weniger Aufmerksamkeit auf sich zog. Glücksspielunternehmen hatte zahlreiche Eilverträge bei Gericht eingereicht, um die neuen Regelungen umgehen zu können. Denn die sorgten dafür, dass etliche Spielhallen in Bremen schließen müssten. Im August 2023 hieß es noch, dass die Abstandsregelungen in Bremen erhalten bleiben. Nun stellte sich die Frage, wie es für die Unternehmen in der Hansestadt weitergeht.
Die Hoffnung stirbt zuletzt – dürfen Spielhallen in Bremen hoffen?
Der Informationsabend am 12. Oktober 2023 galt der vollständigen Aufklärung über die aktuelle Lage in Bremen und wie sich Spielhallenbetreiber anpassen können. Detlev Graß, dem Vorsitzenden des Nordwestdeutschen Automaten-Verbands (NAV) eröffnete die Veranstaltung mit den Worten „Die Hoffnung stirbt zuletzt.“, Recht schnell zeichnete sich die Entwicklung des Abends ab, die deutlich machte, dass die Abstandsregelungen in Bremen bestehen bleiben. Heißt für dortige Glücksspielunternehmen, die eine Spielhalle betreiben, dass ein Abstand von 500 Metern zwischen Spielhallen untereinander und Spielhallen und Wettbüros bestehen muss. Auch der Abstand zu Schulen muss in diesem Maßstab ein gehalten werden.
Letzteres scheint den Unternehmen vor Ort keine Probleme zu bereiten, jedoch seien die anderen Anforderungen, also etwa der Abstand zwischen Spielhalle und Wettbüro, durchaus problematisch. Schon im Sommer 2023 begannen Unternehmen in Bremen dagegen vorzugehen. Ein bekannter Vertreter war auch die Gauselmann AG und ihre Tochter XTIP Sportwetten, welche im Juli 2023 Verfassungsbeschwerde einreichte.
Der Zoom Informationsabend sollte Licht ins Dunkel bringen und den Betreibern von Spielhallen in Bremen endlich aufzeigen, wie sie reagieren und handeln können. Denn bisher schien es bei dieser Thematik wenig Durchblick zu geben. Prof. Heinze, NAV-Justiziar, sagt deutlich, dass der Weiterbetrieb der Spielhallen über den 30. Juni 2023 „aktiv geduldet“ sei.
Exekution der Abstandsvorgaben als brisantes Thema
Spielhallen in Bremen sind weiterhin „aktiv geduldet“, dass war die gute Nachricht des Abends. Diese Aussage bezieht sich vorrangig auf die Verbundspielhallen. Als die Diskussionen um die Spielhallen in Bremen begann, stand es für die Verbundspielhallen nicht gut. Durch Eilverfahren bei den Verwaltungsgerichten erzielten die Unternehmen einen Teilerfolg, der darauf abzielte, dass bis zum Ende der Verfahren ein Weiterbetrieb möglich sei. Notwendig wurden diese zahlreichen Eilverfahren und Anträge, weil die Stadt Bremen keine Genehmigungen für den Weiterbetrieb nach dem 30. Juni 2023 gestellt hatte.
Wie sieht de Lage aktuell aus. Auch wenn die Spielhallen weiterhin in der Stadt geduldet sind, geht Prof. Heinze, NAV-Justiziar, von einer „Exekution der tiefgreifenden Abstandsvorgaben“ aus, wie er es während der Veranstaltung nannte. Was heißt das nun im Klartext? Die Abstandsregelungen sind einzuhalten. Zwischen den Spielhallen untereinander sind 500 Meter Luftlinie Abstand einzuhalten. Ebenso zwischen Spielhalle und Wettbüro, wobei es für diese beiden Konstellationen Auswahlkriterien gibt. Wie diese genau aussehen, ist leider nicht bekannt. Es lässt sich annehmen, dass Unternehmen bei der Abstandsproblematik zwischen Glücksspielunternehmen, nicht sofort auf einen Ablehnungsbescheid stoßen, sollten die Abstände eventuell nicht eingehalten werden können. Bei der Schulproblematik sieht das anders aus.
Während der Zoom-Veranstaltung zeigten die beiden Experten auf, wie Unternehmen bei einem Ablehnungsbescheid handeln müssen. Denn in Bremen ist ein Ablehnungsbescheid auch immer mit einer Sofortvollzugsankündigung gekoppelt.
Zusammenfassend kann also nach der Veranstaltung gesagt werden, dass Spielhallen in Bremen weiter aktiv sein dürfen. Ein Versagungsgrund und damit eine sofortige Schließung erfolgt, wenn Unternehmen den Abstand zu Schulen nicht exakt einhalten können. Bei den anderen beiden Abstandsregelungen ist ein Spielraum für Betreiber sichtbar. (Bildquelle: pixelheart auf Pixabay)
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