Entain Vereinbarung im Fall Türkei

Korruptionsermittlungen gegen ehemalige türkische Entain-Tochter abgeschlossen. Vereinbarung sieht nicht nur eine Geldstrafe vor. (Bildquelle: Geralt auf Pixabay)

Vor wenigen Tagen gab der innovative Sportwetten- und Casinobetreiber Entain eine Meldung heraus, die sich mit der Vereinbarung im Zuge des Bestechungsdelikts des ehemals in der Türkei ansässigen Unternehmens befasst. Bekannt war bereits im Vorfeld, dass der Konzern sich im Zuge der Deferred Prosecution Agreement (DPA) dazu verpflichten musste, eine erhebliche Geldsumme aufzubringen, um den Fall endlich abschließen zu können. Die finanzielle Verpflichtung beläuft sich auf 585 Millionen Pfund. Neben der Geldstrafe, die das Unternehmen annahm, war in der Vereinbarung außerdem geregelt, dass der Konzern eine hohe Spendensumme von 120 Millionen Pfund zu entrichten. Auch die Kosten für HMRC (HM Revenue & Customs) welche für die Ermittlungen gegen Entain zuständig waren, bleiben auf der Rechnung des Konzerns.  Die Deferred Prosecution Agreement (DPA) hat jedoch noch eine weitere Forderung an Entain, welche die Präsenz in verschiedenen Glücksspielmärkten beeinflussen wird.

Worum ging es in den Ermittlungen um Entain?

Die ehemalige Tochter GVC Holdings, die in der Türkei tätig war, rutschte aufgrund von Unstimmigkeiten in den Unternehmenstätigkeiten 2019 in den Fokus der Steuerbehörden. Die damaligen Vorwürfe bezogen sich unter anderem auf ehemalige Drittanbieter im Zusammenhang mit Zahlungsabwicklungen im Bereich Online-Glücksspiel und Wettangebote. Doch was hat Entain damit wirklich zu tun? Immerhin verkaufte der Konzern die Tochtergesellschaft 2017 und war 2019 als die Ermittlungen in Gang gesetzt worden, nicht mehr zuständig. Laut des Abschnitt 7 des Bribery Acts 2010 ist das eben doch der Fall. Denn der Konzern hätte beim Verkauf sicherstellen müssen, dass keinerlei betrügerische Tätigkeiten durch Mitarbeiter erfolgen können. Diese Schutzmaßnahmen wurden nachweislich nicht erbracht, weshalb der Wett- und Online-Casino-Anbieter aus England nun haftet.

Entain, welche in Deutschland unteranderem die Marke Ladbrokes führt, hatte sich frühzeitig damit abgefunden, dass die Geldstrafen vermutlich nicht sonderlich gering ausfallen würden. Neben diesen gibt es jedoch noch eine weitere Bedingung, die in den Deferred Prosecution Agreement (DPA) festgehalten wurden. Demnach wird verlangt, dass Entain den Betreib auf Märkten einstellt, die nicht reguliert sind. In den Klauseln 32 und 33 des DPA ist genau beschrieben, dass der Konzern sich 12 Monate nach dem Austrittsdatum des DPA aus diesen Märkten zurückziehen muss. Über die Fortschritte muss der Konzern regelmäßige Berichte vorlegen. Diese umfassen Daten rund um die Marktaustritte und mögliche regulatorische Veränderungen.

Barry Gibson, Entain Vorsitzender.

Barry Gibson, Vorsitzender von Entain, sagte: „Dies ist der letzte Schritt in einem Prozess, der unser Unternehmen belastet hat, seit die HMRC ihre Ermittlungen gegen ein Unternehmen aufgenommen hat, das vor sechs Jahren von einem früheren Managementteam verkauft wurde. “ (Bildquelle:entaingroup.com)

Vereinbarung im Einklang mit Entains Strategie

Die Vereinbarung mit dem Deferred Prosecution Agreement (DPA) bedeutet für Entain ein Abschluss des aktuellen Verfahrens. Das Unternehmen hat nun vier Jahre Zeit, die finanziellen Aspekte zu regeln und die Geldsummen in Raten zu begleichen. Und auch der weitere Passus, dass sich der Sportwetten- und Online-Casino-Riese aus den nicht regulierten Märkten zurückziehen muss, ist für das Unternehmen ein Vorteil, statt ein Nachteil. Immerhin hatte sich der Konzern schon vor einiger Zeit dazu entschlossen, nur noch regulierte Märkte wie Deutschland oder England anzusprechen.

Der Schritt passt also perfekt zu der Strategie des Unternehmens, auch wenn der Anbieter aktuell noch in Regionen wie Chile, Mexiko und Brasilien vertreten ist, wo über eine Legalisierung nachgedacht wird. Festgehalten wurde der Schritt des Unternehmens, sich nur noch den regulierten Märkten zuzuwenden, 2020, bei der Einführung einer neuen Nachhaltigkeitscharta. Aktuell stammen 100 % der Umsätze, welche die Unternehmensgruppe erzielt, die bereits reguliert sind oder noch reguliert werden.

Mehr dazu können Sie dem Dokument der Unternehmensgruppe entnehmen.

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