UKGC Geldstrafe gegen Greentube

Aufgrund zahlreicher Verstöße bei Geldwäsche und Spielerschutz verhängte die UKGC eine saftige Geldstrafe gegen Greentube Alderney. (Bildquelle: pixabay by qimono)

Unermüdlich lässt der österreichische Glücksspielkonzern Novomatic keine Gelegenheit aus, um auf seinen nach eigenen Aussagen hohen Spielerschutz hinzuweisen. Tatsächlich jedoch scheinen auch die Österreicher nur mit Wasser zu kochen und machen deshalb wie viele andere Betreiber von Online Casinos ebenfalls bei diesem heiklen Thema sowie bei der Bekämpfung der Geldwäsche Fehler. Zahlreiche solcher Verstöße hat nun die UKGC, die britische Glücksspielaufsicht, zutage gefördert und zugleich gegen die Tochter Greentube Alderney eine Geldstrafe in Höhe von 685.000 Pfund erlassen. Allerdings wird dieser Betrag nicht im Staatssäckel landen, sondern geht an die Nationale Strategie zur Reduzierung von Glücksspielschäden.

Wegen zahlreichen Verstößen verhängt die UKGC gegen Greentube Alderney eine hohe Geldstrafe

Seit dem 16. Dezember 2020 nahm die britische Glücksspielaufsichtsbehörde eine Tochtergesellschaft von Novomatic in Großbritannien unter die Lupe und förderte dabei zahlreiche Verstöße gegen das nationale Glücksspielgesetz zutage. Diese betreffen sowohl Lizenzbedingungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung, Vorgaben für Betreiber mit Sitz in ausländischen Rechtsordnungen sowie die Meldung von Schlüsselereignissen und den Spielerschutz. Die Liste an Verfehlungen ist durchaus beeindruckend und erklärt, warum die UKGC gegen die Novomatic-Tochter Greentube Alderney mit 685.000 Pfund eine recht saftige Geldstrafe verhängt hat. Sämtliche Vorgänge, die in den rund 12 Monaten unter die Lupe genommen wurden, betreffen zwei Online Casinos des Glücksspielkonzerns, die in Großbritannien betrieben werden. Dabei handelt es sich zum einen um das admiralcasino sowie zum anderen das bellfruitcasino und die Vorfälle fanden zwischen Dezember 2019 und November 2020 statt. Dass die Geldstrafe gegen Greentube Alderney durch die UKGC nicht noch höher ausfiel, war zum Glück für den Konzern einigen mildernden Faktoren zu verdanken. So erkannte die Glücksspielaufsicht an, dass die Novomatic-Tochter vollumfänglich mit der Behörde zusammengearbeitet und bereits zahlreiche Schritte unternommen hat, um in Zukunft einer Wiederholung solcher Vorfälle zu verhindern.

Neben den mildernden Umständen gab es für die UKGC ebenso einen verschärfenden Grund bei der Geldstrafe gegen Greentube Alderney. So bemängelte die Aufsichtsbehörde, dass diese Art der Verstöße bereits in der Vergangenheit bei anderen Betreibern festgestellt wurden. Laut der UKGC werden diese immer offenlegt, damit andere Unternehmen aus diesen Vergehen lernen können, was die Novomatic-Tochter anscheinend bis zur Untersuchung ignorierte.

Die Vergehen im Überblick

Wie immer in solchen Fällen listet die UKGC auch bei der verhängten Geldstrafe gegen Greentube Alderney sämtliche Verstöße penibel auf, damit in Zukunft andere Betreiber gewarnt sind und ebenso davon lernen können. Die erste Verfehlung war beispielsweise, dass die Novomatic-Tochter außerhalb seiner Bürozeiten über keine ausreichende Überwachung von potenziellen Geldwäscherisiken verfügte. Zudem war die Risikobewertung der Spielautomaten in Zusammenhang mit diesem Thema als deutlich zu gering eingestuft und der Ursprung hoher Summen, die Kunden verloren hatten, wurde deutlich zu spät erfragt. Ebenfalls beinhalteten die Verstöße gegen Punkt 12.1.1 (2) des britischen Geldspielgesetzes eine unzureichende Dokumentation bestimmter Entscheidungen. In Bezug auf Punkt 12.1.1 (3) wiederum verstieß Greentube Alderney dadurch, dass Mitarbeiter die Quelle von Geldmitteln nicht kritisch genug hinterfragt hat. Ebenfalls wurde nicht ausreichend geprüft, ob das eingezahlte Geld auch tatsächlich von der betreffenden Person stammt. Des Weiteren wurden Mitarbeiter nur unzureichend überprüft und neue Produkte und Geschäftspraktiken nur mangelhaft auf ihre Auswirkungen in Sachen Geldwäsche untersucht. Dies waren wiederum Verstöße gegen den Punkt 12.1.2. Besonders schwerwiegend fielen jedoch die Verstöße gegen Punkt 15.2.1 aus. Dieser regelt die Meldepflicht bei Verdachtsfällen und anderen Schlüsselereignissen, die eine mögliche Geldwäsche nahelegen. Hier versäumte Greentube Alderney die fristgerechte Meldung an die National Crime Agency innerhalb von fünf Werktagen, was ebenfalls zur saftigen Geldstrafe gegen den Betreiber der beiden Novoline Casinos durch die UKGC führte. Abschließend bemängelte die Glücksspielaufsicht noch die bisherige Kommunikation mit den eigenen Kunden, um diese möglichst vor den Gefahren des Glücksspiels zu beschützen. Die Novomatic-Tochter fokussierte sich zu stark auf die Schwelle von 1.000 Pfund an Verlusten in 30 Tagen, ohne dabei die Dauer oder die Häufigkeit des Spielens mit in die Bewertung einfließen zu lassen.

Helen Venn, die Exekutivdirektorin der United Kingdom Gambling Commission, bekräftige erneut im Zuge der Geldstrafe gegen Greentube Alderney, auch in Zukunft strikt gegen Verfehlungen vorgehen zu wollen. So erklärte sie: „Die Einhaltung der Vorschriften der Kommission zielt darauf ab, die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten und eine freie Glücksspielkriminalität ist keine Option. Wir werden immer entschlossen gegen Betreiber vorgehen, die die hohen Standards, die wir für die Verbraucher in Großbritannien erwarten, nicht erfüllen.“

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