Ist Payment-Blocking bei unerlaubtem Glücksspiel zulässig? Diese Frage musste der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt klären und entschied, dass es durchaus zulässig ist, sich dieser Maßnahme zu bedienen, wenn es um das illegale Glücksspiel geht. Beim Payment-Blocking handelt es sich um die Untersagung von Zahlungen im Rahmen des unerlaubten Glücksspiels. Heißt, Zahlungsanbieter werden aufgefordert, Einzahlungen und Auszahlungen zu untersagen. Geklagt hatte eine Veranstalterin gegen eine Untersagungsverfügung für Zahlungsdienstleistungen. Die Klage wurde vom Oberverwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt zurückgewiesen, das geht aus der Pressemitteilung hervor.
Payment-Blocking in Deutschland zulässig
Worum ging es in dem oben angeführten Verfahren genau? Die Antragstellerin und Klägerin ist in Malta ansässig und bot Glücksspiel an, welches auf deutschsprachigen Internetseiten abrufbar war, wofür jedoch keine Lizenz zur Verfügung stand. Heißt also, die Anbieterin betrieb innerhalb Deutschland illegales Glücksspiel, denn jeder Anbieter für Online Casinos oder virtuelle Spielautomaten muss sich hierzulande eine Glücksspiellizenz von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle an der Saale holen. Die GGL reagierte auf diesen Vorfall und untersagte im ersten Zuge die Veranstaltung von illegalen Glücksspielangeboten. Zeitgleich griff die Behörde zum Payment-Blocking und untersagte einem Zahlungsanbieter die Mitwirkung an diesem Angebot. Damit blieben die Zahlungen an die Antragstellerin und damit Veranstalterin aus.
Gegen dieses Vorgehen hat die Veranstalterin bei Gericht Klage eingereicht und griff zum Eilverfahren beim Verwaltungsgericht in Halle an der Saale. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab, da keine Grundlage für das Rechtsschutzbedürfnis vorliegt. Dabei bezieht sich das Gericht vor allem auf die fehlende Glücksspielerlaubnis, die jeder Veranstalter und Betreiber von Online Casinos in Deutschland besitzen muss, auch wenn der Hauptsitz des Anbieters im Ausland liegt. Von Seiten der GGL wurde bestätigt, dass es sich hierbei um das Unternehmen Red Rhino Ltd. handel. Dieses war bereits im Vorfeld in Erscheinung getreten und von der Behörde zur Zahlung eines Bußgeldes aufgefordert worden.
Die Rechtslage beim Online Glücksspiel in Deutschland hat sich mit dem Glücksspielstaatsvertrag geändert, wodurch eine Reform angestoßen wurde. Das Spielen in Online Casinos wurde damit legal und zu einem großen Teil sicher. Die GGL kämpft trotz der aktuellen Gesetzeslage immer noch gegen die illegalen Angebote, die auch aus dem Ausland nach Deutschland kommen. (Bildquelle: Sergey Zolkin auf Unsplash)
Blocking mit dem Unionsrecht vereinbar
Die Klägerin von Red Rhino Limited kam auch beim 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt mit ihrem Antrag nicht weit. Grundlegend sei das Rechtsschutzbedürfnis bei der Klägerin nicht rechtswidrig, weil von den Blockadeauswirkungen auch Einzahlungen und Auszahlungen betroffen seien, die erlaubtes Glücksspiel betreffen. Jedoch entschied sich das Gericht in diesem Fall, dass nach reichlicher Prüfung das Payment-Blocking rechtmäßig sei.
Kritiker, die gegen das Blocking der GGL sind, führen an, dass diese Maßnahme nicht mit der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes und den unionsrechtlichen Grundfreiheiten, die den freien Zahlungsverkehr beinhalten, übereinstimmen können. Das Gericht entschied beim Fall Red Rhino Limited, dass das Blocking mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Damit bezieht das Gericht klare Stellung, vor allem, was die Anordnung des Blocking auch auf Zahlungen für illegales Glücksspiel im Ausland betrifft.
Das Gericht führt an, dass Zahlungsdienstleister nicht genau nachvollziehen können, ob Zahlungen aus dem In- oder Ausland stammen, jedoch beim Glücksspielanbieter entsprechende Nachweise verlangen. Am Ende liegt die Gesamtentscheidung jedoch nicht bei einem Gericht, sondern bei der GGL. Diese kann je nach Einzelfall entscheiden, ob das Payment-Blocking wirklich eingesetzt wird. Im besagten Fall unterstützt der Senat die Handlung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, die auf das Gefährdungspotenzial illegaler Angebote hinweist. Mit dem Blocking sei die Behörde der Bekämpfung der Suchtgefahr gefolgt, die eine ihrer zentralen Aufgaben darstellt. Die Entscheidung des Gerichts gilt laut Pressemitteilung als rechtskräftig.
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