Auch im neuen Jahr geht es in Österreich in Sachen Glücksspiel und Online Casinos weiterhin heiß her, denn nun droht laut Informationen des Vereins Spielerhilfe dem Staat und seinen Verwaltungsbehörden eine saftige Amtshaftungsklage. Hintergrund ist das bisherige Nichteinschreiten des Staates gegen das Angebot zahlreicher privater Betreiber von virtuellen Spielhallen in der Alpenrepublik. Laut nationalem Recht darf nämlich nur das Online Casino der Casinos Austria AG Spielautomaten und Live Casino Spiele den Österreichern offerieren, auch wenn die private Konkurrenz dir Rechtslage aufgrund des Europarechts ein wenig anders sieht. In Bezug auf diesen Sachverhalt vertritt der potenzielle Kläger ein auf den ersten Blick stichhaltiges Argument. Spielverluste können und konnten nur deshalb für österreichische Bürger in den ausländischen Online Casinos entstehen, weil der Staat und seine Verwaltung bislang dem Treiben der Anbieter tatenlos zusah und noch immer zusieht.
Die Amtshaftungsklage gegen Österreich Online Casinos ist der nächste Schritt
Seit letztem Jahr versuchen immer mehr Kunden von Online Casinos in Österreich ihre Verluste bislang über den Gerichtsweg ohne eine Amtshaftungsklage direkt bei den Unternehmen einzuklagen. Immer lautet dabei das Argument, dass die Betreiber ihr Angebot im Land illegal offerieren und somit auch die Verträge zwischen den Glücksspielfirmen und den Kunden nicht rechtens sind. Österreichische Gerichte folgten bislang dieser Argumentation und ignorierten die Einwände der Glücksspielunternehmen, die sich bisher auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU und ihre Lizenzen beispielsweise aus Malta beriefen. Da der Zeitraum, in dem Verluste theoretisch zurückgefordert werden können, sich über viele Jahre erstreckt, können von Gerichten in Österreich verlangte Rückzahlungen natürlich in der Masse enorme Löcher in die Bilanzen der Anbieter schlagen. Kleinere Firmen, wie beispielsweise bet-at-home, könnten sogar bei hohen zweistelligen Millionenforderungen schnell ins Wanken geraten und vor dem Kollaps stehen. Ein möglicher Ausweg, den die Branche gefunden zu haben glaubt, sich dieses potenziellen Existenzrisikos zu entledigen, scheint der Konkurs der betreffenden Tochterunternehmen zu sein, die bisher die Online Casinos in Österreich betrieben. Bet-at-home beispielsweise hat erst vor wenigen Tagen für seine Tochter bet-at-home.com Entertainment Limited ein gerichtliches Konkursverfahren angekündigt. Rechtsanwälte haben schon signalisiert, dass durch diesen Schritt weitere Spielerklagen wohl leer ausgehen dürften, auch wenn noch nicht völlig ausgeschlossen ist, dass womöglich ebenso der Mutterkonzern in die Pflicht genommen werden könnte. Vor diesem Hintergrund ist die nun erfolgte Ankündigung des Vereins Spielerhilfe zu betrachten, dass schon bald mit einer Amtshaftungsklage gegen den Staat Österreich und seine Verwaltungsorgane zu rechnen sei.
Aufgrund immer neuerer Spielerklagen sah sich Ende Oktober 2021 bet-at-home gezwungen, sein Online Casino in Österreich abzuschalten, um nicht weiteren potenziellen Klagen Vorschub zu leisten. Mitte Dezember, kurz vor Weihnachten, folgte die Ankündigung, 65 Stellen in Österreich abzubauen und vor wenigen Tagen dann die Hiobsbotschaft, dass die maltesische Tochter in Konkurs geschickt wird. In welchen Umfang dies die Jahresbilanz von bet-at-home belasten wird, ist bislang noch nicht absehbar, allerdings hatte der Buchmacher bereits in 2021 insgesamt dreimal seine Jahresprognose nach unten korrigieren müssen.
Für den Staat könnte der neuste Zug so richtig teuer werden
Insgesamt scheinen die Chancen, dass bet-at-home durch den Konkurs seiner Tochtergesellschaft den Schaden durch die Spielerklagen eindämmen kann, recht hoch. Sollte deshalb der Mutterkonzern nicht ebenfalls in Haftung genommen werden, könnte dieses Modell innerhalb der Glücksspielbranche ganz schnell Schule machen. Dann wäre die Zeit des großen Reibachs für viele Rechtsanwaltskanzleien vorbei, die sich auf den schnellen Euro mit solchen Klagen gegen Online Casinos spezialisiert haben. Für die betroffenen Spieler hingegen muss dies noch nicht das Ende bedeuten, wie der Verein Spielerhilfe nun in einem Interview in der „Kronen Zeitung“ darlegte. Laut dem Verein soll ein Mandant der Rechtsanwältin Julia Eckhart eine Amtshaftungsklage gegen den Staat Österreich vorbereiten, weil dieser in gleich drei Online Casinos in der Vergangenheit insgesamt rund 15.000 Euro verlor. Dieses Mal lautet die Argumentation, dass es der Staat und seine Verwaltungsorgane versäumt haben, geltendes Recht durchzusetzen und somit dem Kläger ein Schaden entstanden ist. Der Staat Österreich hätte es seit vielen Jahren versäumt gegen die nach nationalem Recht illegalen Online Casinos vorzugehen und den Kläger zu schützen, weshalb dieser durch eine Amtshaftungsklage den entstandenen Schaden begleichen müsse. Dieser Logik ist wenig entgegenzusetzen, sofern in der Beurteilung nur die Rechtsauffassung des Staates Österreich zu den ausländischen virtuellen Spielhallen eine Rolle spielt. Seit Jahren lautet das Mantra, dass allein das Online Casino der CASAG legal in Österreich betrieben wird und alle anderen illegal sind. Dies, obwohl bislang der Staat nur allzu gern die Steuern der anderen Glücksspielunternehmen eingezogen hat. Deshalb wäre es eigentlich nur fair, wenn Österreich seinen Beitrag leisten würde, schließlich sperrt sich das Land seit Jahren gegen ein offenes Lizenzsystem und mauschelt lieber fleißig weiter mit der CASAG.
Für Österreich ist eine Amtshaftungsklage wegen den privaten Online Casinos in mehrfacher Hinsicht gefährlich. Bestätigt das Gericht die Rechtsauffassung des Staates, hat dieser es klar versäumt, den Kläger zu schützen und in Zukunft könnten exorbitanten Schadenersatzklagen auf die Alpenrepublik zukommen. Folgt jedoch das Gericht der Rechtsauffassung der privaten Online Casinos und ihrem Argument der Dienstleistungsfreiheit, sind die bisherigen Urteile in Bezug auf die Erstattung von Verlusten gegen die privaten Betreiber wohl nicht rechtens. Damit wäre dann auch ein für alle Mal das Glücksspielmonopol der CASAG vom Tisch. Allerdings steht bis heute hierzu eine endgültige Beurteilung durch den Europäischen Gerichtshof aus.
Karsten W.
Juli 19, 2022 um 12:40 am UhrDas ist nicht korrekt. Der europäische Gerichtshof hat bereits zweimal zu dem Thema geurteilt Und festgestellt dass das österreichische Glücksspielmonopol und das Glücksspielgesetz über dem Unionsrecht steht und das Argument der Wettbewerbs und Dienstleistungsfreiheit der Kasino Betreiber somit ins Leere geht. Erst damit wurden diese ganzen erwähnten Spielerklagen möglich. Den gibt es mehrere Urteil vom obersten Gerichtshof sowie vom Verwaltungsgerichtshof und anderen Instanzen. Das Thema online Casinos ist ausjudiziert. Bis auf win2day.at Von den österreichischen Lotterien sind alle anderen online Casinos illegal die Transaktionen somit nichtig und rückforderbar