Das Jahr 2020 steht für Novomatic zum einen im Zeichen der weltweiten Pandemie mit extrem negativen Einflüssen auf das Geschäft mit den eigenen Novoline Spielautomaten und Spielhallen. Zum anderen begann bereits vor Wochen das große Reinemachen in der Führungsetage. Zwar wurden die Abgänge immer mit rein privaten oder beruflichen Entscheidungen der Manager erklärt, jedoch lässt sich der zeitliche Zusammenhang mit den Ermittlungen durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht einfach wegdiskutieren. Nun sind wieder einmal neue Informationen zu diesem gigantischen Komplex aus Novomatic, FPÖ und CASAG aufgetaucht, die neue spannende Fragen aufwerfen. Warum nämlich schenkte Johann F. Graf, der Gründer von Novomatic, gleich zweimal große Summen an Geld dem damaligen noch amtierenden CEO Harald Neumann? Waren diese womöglich Sonderzahlungen für das Projekt Online Casino Lizenz in Österreich? Die WKStA könnte dies durchaus vermuten.
Alles dreht sich weiter um die Online Casino Lizenz in Österreich
Letztes Jahr katapultierte das mittlerweile legendäre Ibiza-Video Österreichs größten Glücksspielkonzern mit einem Schlag ins Rampenlicht der Öffentlichkeit. Zuerst hieß es aufgrund der dort getätigten Aussagen von Heinz-Christian Strache von der FPÖ noch, dass Novomatic an Alle zahlen würde. Gemeint waren hier angebliche illegale Spenden an Parteien über ihnen nahe stehende Vereine. Später weitete sich die ganze Geschichte immer weiter aus und so geriet ebenfalls die CASAG ins Interesse der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Für die WKStA gab es den Verdacht, dass Novomatic unlauteren Einfluss auf mehrere FPÖ-Politiker nahm, um in Zukunft an eine lukrative Online Casino Lizenz zu gelangen. Im Gegenzug soll hierfür Peter Sidlo im Vorstand der Casinos Austria Gruppe installiert worden sein. Der FPÖ-Politiker wurde damals überraschend als Kandidat des Glücksspielkonzerns für den Vorstandsposten vorgestellt.
Mit zunehmender Zeit wurden immer wieder neue Informationen bekannt, die es Außenstehenden immer schwerer machten, tatsächlich noch an die Weiße Weste von Novomatic zu glauben. So hatte sich Novomatic Gründer Johann F. Graf im Februar 2019 am Rande der Glücksspielmesse ICE London mit dem damaligen Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs getroffen. Laut WKStA soll hier der Deal mit der Online Casino Lizenz festgemacht worden sein. Später wiederum tauchten Chatprotokolle mit Harald Neumann auf, die das große Interesse von Novomatic und seines Gründers an solch einer Konzession bereits frühzeitig offensichtlich machten. Weitere Razzien beim Novoline Spielautomatenhersteller legten zudem eine enge Verbindung sowohl privater wie auch geschäftlicher Natur zwischen Managern des Konzerns und dem ISP von FPÖ-Politiker Markus Tschank offen. Alles zusammengenommen wurde das Eis für Novomatic bis heute immer dünner.
Ende Februar schlug der Rücktritt von Harald Neumann als CEO von Novomatic ein wie eine Bombe. Zwar wurden hier offiziell private Gründe für den Rückzug angegeben, allerdings soll es sogar zu einem heftigen Krach zwischen dem Novomatic Gründer Johan. F. Graf und Harald Neumann selbst gekommen sein. Später folgte noch der Rücktritt von Pressesprecher Bernhard Krumpel vor wenigen Wochen, der ebenfalls zuletzt ins Visier der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geriet.
Warum schenkte der Novomatic Gründer seinem Geschäftsführer Harald Neumann überhaupt Geld?
Als CEO von Novomatic hat Harald Neumann sicherlich nicht am Hungertuch genagt und trotz dessen hat ihn der Gründer des Unternehmens gleich zweimal mit einem üppigen Geldgeschenk versehen. Diese kamen jedoch nicht von seinem Arbeitgeber als Bonus, sondern als Zahlung direkt vom Johann F. Graf, wie nun der “Standard” berichtete. Aufgedeckt hatte dies allerdings zuvor der “Kurier”. Einmal soll Neumann Anfang 2018 und ein weiteres Mal Anfang 2019 eine Summe von jeweils mindestens 100.000 Euro erhalten haben. Angeblich handelte es sich dabei um rein private Schenkungen. Dies kann zwar nicht wirklich ausgeschlossen werden, erscheint jedoch im Lichte des geschäftlichen Verhältnisses zwischen den beiden in diesem Zeitraum wenig glaubhaft. Deshalb wundert es nicht, dass sofort einige Fragen auftauchen. Warum beschenkte der Novomatic Gründer Harald Neumann überhaupt mit solch großen Summen an Geld aus seinem Privatvermögen, wenn dieser als Geschäftsführer ohnehin ein üppiges Gehalt für seine Dienste bezieht? Waren diese Schenkungen womöglich eine Art Bonus für das Vorantreiben des Projekts Online Casino Lizenz in Österreich, oder besitzt Johann F. Graf wirklich einfach nur eine so große soziale Ader?
Ob es hierauf jemals eine klare Antwort gegen wird, ist alles andere als sicher. Denn die Behauptung, dass die Gelder in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von Harald Neumann für den Novomatic Gründer standen und nicht rein privat waren, wird schwer zu beweisen sein. Hier müssten schon belastbare Dokumente oder Zeugenaussagen gefunden werden, die die Zahlungen mit Gegenleistungen in Verbindung bringen können. Nichtsdestotrotz reiht sich diese Geschichte nahtlos in all die Vorkommnisse und Entdeckungen der letzten Monate rund um den Novoline Spielautomatenhersteller ein. Schenkungen, Chatprotokolle, Online Casino Lizenz und enge Verbindungen zwischen Novomatic Gründer, Managern und FPÖ-Politikern stellen sich wie ein Puzzle dar, welches von der WKStA zu einem beweisbaren Gesamtbild zusammengesetzt werden muss. Ob ihr dies gelingen wird oder ob wie bereits mehrfach in der Vergangenheit der Glücksspielkonzern wieder aufgrund von mangelnden Beweisen mit einer Weißen Weste davonkommt, werden die nächsten Monate hoffentlich zeigen. Weitere Details hierzu könnte der schon bald startende Untersuchungsausschuss im Parlament bringen.
Insgesamt förderten die Ermittlungen der WKStA 36 Schenkungen von Novomatic Gründer Johann F. Graf zutage, darunter die zwei Zahlungen an Harald Neumann. Die einzelnen Summen belaufen sich dabei auf Beträge zwischen 100.000 Euro und 2 Millionen Euro. Insgesamt verschenkte dieser rund 30 Millionen Euro an bestehende und ehemalige Mitarbeiter, Mitglieder des Aufsichtsrates sowie deren Frauen und an Angehörige der eigenen Familie.
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