Mr Green Online Casino

Rückzahlungsanspruch gegen das Mr Green Online Casino in Österreich per Zwangsvollstreckungstitel durchgesetzt! (Bild von Gerd Altmann auf Pixabay)

Gegen den Online Casino Anbieter Mr Green und weitere Betreiber mit einer Lizenz der Malta Gaming Authority laufen mehrere Verfahren in Österreich und Deutschland. Dabei kam es durch Urteile des Landesgerichts in Salzburg sowie des Oberlandesgerichts in Linz zu einem Ergebnis mit Präzedenzwirkung. Die Transaktionen von Kunden des Anbieters werden als rechtsgrundlos bewertet, denn das im vorliegenden Fall genutzte Automatenspiel im Internet ist gegenwärtig ausschließlich bei einem lizenzierten österreichischen Anbieter legal.

Signalwirkung für den Glücksspielmarkt in Österreich

Die aktuellen Verfahren häufen sich und wurden lange belächelt. Unter der Annahme, dass Österreich Online Casino Monopol verstößt gegen Unionsrecht, bewegen sich Hunderte Unternehmen der Branche auf dem Markt des Alpenstaats. Nach einem mehr als zwei Jahre anhaltenden Prozessmarathon hat der klagende Spielsüchtige in allen Ebenen der Rechtsprechung bis hin zum Berufungsgericht gewonnen. Einzig zum österreichischen Glücksspielmonopol gehörende Betreiber wie die Marke win2day sind berechtigt, Online Casinospiele im Land anzubieten. Wie die Salzburger Nachrichten berichtet, ist laut Rechtssprechung vom Obersten Gerichtshof sowie der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs liegt kein Verstoß beim Monopol in Österreich hinsichtlich des immer wieder in solchen Prozessen verwendeten Unionsrechts vor.

Die Auswirkungen auf den Gaming-Markt in Österreich sind im Zuge dieses Präzedenzfalls noch nicht abzusehen. Unter dieser Maßgabe wurde das Mr Green Online Casino rechtskräftig im Mai 2020 zur Rückzahlung von 130.000 € verurteilt. Dabei handelt es sich nur um eine Klage des von Verlusten geplagten spielsüchtigen Anklägers. Der Ex-Spielsüchtige aus dem österreichischen Bezirk Zell am See hat weitere vier Klagen mit einer Rückzahlungsforderung von über 600.000 € gegen das Mr Green Online Casino laufen.

Es geht um einen Verlust von insgesamt 750.000 €, die via Kreditkartenzahlung beginnend im Monat April 2016 bis zum März des Folgejahres als Einzahlung geleistet wurden. Um den Gerichtskosten für den Mandanten nicht in die Höhe zu treiben, hat seine anwaltliche Vertretung mehrere Einzelverfahren eingeleitet.

Europäischer Zwangsvollstreckungstitel gegen Mr Green Online Casino

Der Zocker aus Pinzgau hat die 130.000 €, die er im Februar des Jahres 2017 beim Automatenspiel im Mr Green Online Casino verloren hat, mittlerweile zurückerhalten. Um den Rückzahlungsanspruch durchzusetzen, musste Mag. Johannes Koman LLB.oec. als Rechtsanwalt für seinen Mandaten alle Register ziehen, um nach Monaten eine Zahlung zu erhalten. In erster Instanz wurde ein europaweit geltender Zwangsvollstreckungstitel vom Landesgericht Salzburg ausgestellt.

Mit diesem Titel für die Zwangsvollstreckung wurde zur Durchsetzung der vollstreckbaren Forderung eine Kanzlei am Sitz des Unternehmens, das den Betrieb der Webseite des Mr Green Online Casinos in Österreich zuständig ist. Die zurückgeforderten Spielverluste wurden jedoch erst an den Mandanten zurückerstattet als, seine rechtliche Vertretung in Person von Rechtsanwalt Mag. Johannes Koman LLB.oec. als Mittel zur ausstehenden Exekution die Zwangsverwaltung vom Mr Green Online Casino Österreich beantragte.

Im Laufe des Jahres sind mehr als ein halbes Dutzend weiterer Zivilverfahren eröffnet wurden, wobei es nicht nur um das Mr Green Online Casino geht, auch anderen Anbieter sind betroffen. Allesamt betreiben ohne Lizenz und somit illegal Online-Glücksspiel in Österreich. Es geht ebenfalls teilweise um Spielerverluste im sechsstelligen Bereich sowie um fünfstellige Verluste.

Zwickmühle Online-Gaming und teilstaatliche Unternehmen

Das Gerichtsurteil ist bindend und kann durchaus zu weiteren Klagen führen, die sich über Jahre hinziehen. Fakt ist nach dieser Judikatur, dass Online-Glücksspiel illegal ist, wenn der Anbieter nicht in Österreich lizenziert ist. Damit haben Kunden, die freiwillig mit echtem Geld im Online Casino spielen, das Recht, ihren Verlust vor Gericht einzuklagen. Es ist bei dieser Gesetzeslage unerheblich, ob Online-Gaming in dieser Form im EU-Land des beklagten Online-Anbieters erlaubt ist, da österreichisches Recht nach dem jüngsten Richterspruch anwendbar ist. Es ist dennoch anzumerken, dass nicht allein der Staat Online-Glücksspiel in Österreich betreibt.

Dieser hält an Casinos Austria, dem einzigen zulässigen Betreiber im Land über die Staatsholding ÖBAG nur einen Anteil von 33,24 %. Vielmehr ist es die Sazka Group aus Tschechien, die seit Juni 2020 im Besitz von 55,48 % der Casag ist. Nachdem die Anteile von der ebenfalls privatgeführten Novomatic AG in Höhe von 17,19 übernommen wurden. Damit ist die Casinos Austria AG als teilstaatlich zu bewerten und hält ein Monopol, was durch Mengenbegrenzung sowie fehlender Lizenzmöglichkeiten für private Anbieter eigentlich nicht konform mit den Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes ist.

Wie Casinoplusbonus bereits berichtet hat, steht eine immense Personalreduzierung bei der Casag im Raum, die der Staat als involvierter Beteiligter des Unternehmens bisher nicht kommentiert hat. Eigentlich sollte dieser für sichere Arbeitsplätze oder zumindest Lösungsansätze einstehen. Allerdings verfügt die teilstaatliche Beteiligungsgesellschaft an der Casag keine Mehrheit, womit zumindest Zweifel am staatlichen Monopol für Online Casino Spiele berechtigt sind.

Deutsches Gericht verurteilt Mr Green Online Casino zur Rückzahlung

Wie die Domain anwalt.de sowie die beteiligte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte München – Berlin berichten, hat das Landgericht im oberbayerischen Traunstein ein Versäumnisurteil gegen den Betreiber des Mr Green Online Casinos, die Mr Green Limited verhängt. Demnach hat der Anbieter sich nicht an die Richtlinien im 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag gehalten, die Vermittlungstätigkeiten sowie auch das Anbieten von jedweden Glücksspielen im Internet untersagen. Demzufolge liegt ein Verstoß innerhalb des Schutzgesetzes zugrunde, wonach keine rechtliche Grundlage für einen Glücksspielvertrag zwischen dem Mr Green Online Casino und dem Spielenden und seinen Einzahlungen auf der Internetseite des Anbieters besteht.

Daraus ergibt sich ein rechtswirksamer Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher Transaktionen zwischen beiden Parteien. Damit hat das Landgericht in Oberbayern am 8. Oktober 2020 als erstes deutsches Gericht einen Online-Casino-Betreiber verurteilt, die erlittenen Spielverluste aus drei Jahren in Höhe von 25.283 € zurückzuzahlen. Dazu kommt, dass sämtlichen Kosten für Anwälte und Gericht zulasten des Beklagten gehen und ebenfalls Verzugszinsen als Schadensersatz zu zahlen sind.

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