Glücksspielmonopol in Österreich rechtswidrig

Laut einem Gutachten zweier deutscher Professoren ist das Glücksspielmonopol in Österreich rechtswidrig. Online Casino Betreiber erfreut. (Bildquelle: pixabay by PIRO4D)

Erst vor wenigen Tagen wurde in den österreichischen Medien bekannt, dass Gerichte in Österreich ausländische Online Casinos zur Rückzahlung von Verlusten verdonnert hatten, die deren Kunden über Jahre im Land einfuhren. Begründet wurde dies mit der nationalen Glücksspielgesetzgebung, die nur der Casinos Austria AG als einzigem Lizenznehmer das Offerieren von Spielautomaten und Live Casino Spielen in der Alpenrepublik im Internet erlaubt. Bislang jedoch argumentierten die ausländischen Betreiber, dass diese ebenfalls im Land ihre Dienste anbieten dürften und beriefen sich hierbei auf die EU-Dienstleistungsfreiheit sowie die Lizenz aus dem EU-Mitgliedsland Malta. Den österreichischen Gerichten jedoch scheint dieser Umstand wenig auszumachen, wie zuvor oftmals auch in Deutschland zu beobachten war und folgen einzig und allein der nationalen Linie mit einem Glücksspielmonopol der CASAG in vielen Bereichen. Dieses Gebaren sowie das Glücksspielmonopol in Österreich als Ganzes gerät nun allerdings deutlich unter Druck, denn laut einem Gutachten ist dieses gleich in mehreren Punkten rechtswidrig.

In vielen Punkten erklärt das Gutachten das Glücksspielmonopol in Österreich für rechtswidrig

Die nächsten Monate und womöglich gar Jahre dürften in Österreich in Bezug auf die ausländischen Online Casinos sowie das Monopol der teilstaatlichen CASAG in vielen Glücksspielbereichen spannend werden. Wie die OVWG, die Österreichische Vereinigung für Wetten und Glücksspiel vermeldet, existiert seit dem 7. September 2020 ein rechtswissenschaftliches Gutachten, dass es wahrlich in sich hat. Hierin wird in mehreren Beispielen aufgezeigt, warum das Glücksspielmonopol der CASAG in Österreich sowie große Teile der nationalen Glücksspielgesetzgebung rechtswidrig sind. Gleich mehrfach wird gegen EU-Recht verstoßen und zudem sind viele Gesetze, Regeln und Vorgaben inkohärent und damit nicht anwendbar. Dass österreichische Gerichte immer wieder diese Umstände außer Acht lassen, können nun zu harten Auseinandersetzungen zwischen dem Staat und den privaten Online Casino Betreibern führen. Diese dürften wohl schlussendlich bis vor den Europäischen Gerichtshof ausgetragen werden.

Erstellt wurde das Gutachten im Auftrag der OVWG von der Universität Osnabrück und zwei hochrangigen Professoren, die dem Ganzen enormes Gewicht verleihen. Zum einen wäre dies Professor Tristan Barczak von der Universität Passau, dessen Forschungsschwerpunkte im Bereich Öffentliches Recht liegen und hier vor allem das klassische Verfassungsrecht in Einbindung in die europäische Rechtsordnung. Zum anderen arbeitete Professor Bernd J. Hartmann von der Universität Osnabrück an dem Gutachten mit, ebenfalls eine Koryphäe auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts, des Wirtschaftsrechts sowie der Verwaltungswissenschaften. Beide kommen einhellig zu dem Schluss, dass die Ausgestaltung der Regulierung für das Glücksspiel und die Sportwetten in Österreich „mit dem unionsrechtlichen Kohärenzgebot unvereinbar und daher in weiten Teilen europarechtswidrig und unanwendbar“ sind. Bis die Alpenrepublik über eine EU-rechtskonforme Gesetzgebung auf diesem Gebiet verfügt, sollten die bislang praktizierten Regeln nicht mehr vollzogen werden.

Einige wichtige Mitglieder der OVWG:

  • Interwetten
  • Kindred Group mit Unibet
  • Mr. Green
  • bet-at-home
  • GVC Holdings
  • Cashpoint von Gauselmann

Nur eine Online Casino Lizenz im Land ist nicht nachvollziehbar und begründbar

Laut dem Gutachten der beiden deutschen Professoren verstößt das Glücksspielmonopol der CASAG in Österreich gleich in mehreren Punkten gegen EU-Recht und ist somit rechtswidrig. Der erste Punkt, der vor allem für die ausländischen Betreiber von Online Casinos von Bedeutung ist, betrifft die Lizenzierung in der Alpenrepublik. Bislang hält nämlich die CASAG, die zum Teil dem Staat selbst gehört, der zudem auch noch die Konzession vergibt, als einziges Glücksspielunternehmen exklusiv eine solche Konzession und verfügt damit über ein Monopol. Hier moniert das Gutachten, dass es nicht nachvollziehbar ist, warum es hier eine Beschränkung bei der Anzahl an Lizenzen gibt und bei den Sportwetten beispielsweise nicht. Laut den Professoren zieht hier ebenfalls das Argument Spielerschutz nicht, da der Staat bis heute nicht einmal eine Studie in Auftrag gegeben hat, die darlegt, wie hoch der Suchtgrad in den einzelnen Glücksspielformen überhaupt ist. Somit ist nicht bewiesen, dass Online Casino eine höhere Suchtgefahr darstellen als Sportwetten im Internet und somit dadurch eine unbegründete Ungleichbehandlung vorliegt. Des Weiteren hat Österreich nach Meinung der Professoren nicht ausreichend begründet, warum Sportwetten im Land nicht als Glücksspiel gelten und Spielautomaten schon. Ein Sonderfall in Europa.

Weitere Probleme bei den Casinos und Spielhallen

Neben der Inkohärenz bei den unterschiedlichen Spielformen und der mangelnden Begründung für die unterschiedliche Regulierung bei den Online Casinos und Sportwetten gibt es noch weitere interessante Punkte. Laut dem Gutachten ist das Glücksspielmonopol in Österreich auch im Bereich der Spielbanken sowie beim Automatenspiel mit VLT’s rechtswidrig. Nach der sogenannten Engelmann-Entscheidung des EuGH in 2010 war Österreich verpflichtet, die Konzessionen für die Spielbanken zukünftig europaweit auszuschreiben und nicht einfach wie früher der CASAG in die Hand zu drücken. Das daraufhin erfolgende Vergabeverfahren für drei neue Lizenzen wurde jedoch vom obersten Gericht in Österreich später wegen Intransparenz gekippt und seit dem liegen diese Konzessionen auf Eis. Auch liegt laut den Professoren ein Verstoß gegen das Kohärenzgebot vor, da die drei Lizenzen bis heute nicht mehr ausgeschrieben wurden und die CASAG somit weiterhin ihr Monopol mit 12 Spielbanken genießt. Ebenfalls wird die unterschiedliche Regulierung von Spielautomaten und VLT’s, sogenannten Video Lottery Terminals, moniert. Letztere sind nichts anderes als Automatenspiele, die jedoch mit einem zentralen Server vernetzt sind und die Landesverbote aushebeln. Diese dürfen nämlich auch in den Bundesländern aufgestellt werden, in denen das „Kleine Glücksspiel“ verboten wurde. Da es sich hierbei jedoch um „nahezu identische Spielformen“ handelt, laden VLT’s „damit zu einem Ausweichen der Spieler und einer Umgehung des Automatenverbots geradezu ein“. Zusätzlich wurde zudem darauf hingewiesen, dass Einzelaufsteller bei den Spielautomaten gegenüber den Unternehmen wie Novomatic mit Automatensalon und der CASAG mit Spielbanken deutlich schlechter gestellt sind. Auch hier strotzt die Gesetzgebung nur so vor Inkohärenz.

Auch beim Poker gibt es nun ein Monopol der CASAG

Ein weiter Punkt, den das Gutachten der beiden deutschen Professoren beleuchtet, ist das Poker. Es nicht nachvollziehbar, warum Poker in das Glücksspielgesetz integriert wurde, obwohl es genau wie Sportwetten als gemischte Spielform gilt und somit eigentlich nach der Definition wie bei den Sportwetten gar kein Glücksspiel ist. Die Hereinnahme von Poker in diese Gesetzgebung führte zu Liquidierung des größten Konkurrenten der teilstaatlichen CASAG in diesem Bereich, nämlich der Concord Card Casinos. Durch diesen durchaus als Coup zu bezeichnenden Schachzug dürfen nur noch die 12 Spielbanken der Casinos Austria AG Poker in Land anbieten und so besitzt das Unternehmen ein weiteres fragwürdiges Monopol. Obwohl Poker als gemischte Spielform eigentlich den selben Status wie die Sportwetten haben und somit viele Anbieter auf dem Markt vorhanden sein müssten, wurde ein Monopol zugunsten der CASAG geschaffen. Auch in diesem Fall hält das Gutachten das Glücksspielmonopol in Österreich für rechtswidrig. Peter Zanoni, der Besitzer Concord Card Casinos und all seinen Mitarbeiter verloren schließlich im letzten Jahr ihre Existenz, nachdem dieser Insolvenz anmelden musste. Zusammen mit den Vorgängen bei der CASAG rund um die politisch gefärbten Bestellungen im Vorstand sowie der möglichen Kungeleien zwischen Staat und den großen österreichischen Glücksspielkonzernen entwirft dies ein bezeichnetes Bild der Situation in Österreich. Als Lizenz- und Gesetzgeber sowie zugleich Aufsichtsbehörde auf der einen Seite und als Profiteur der eigenen Gesetzgebung und Teilhaber bei der CASAG auf der anderen Seite nimm der Staat hier eine höchst zweifelhafte Doppelrolle ein.

Als letzten Punkt monierten die Professoren die exzessive Werbung der CASAG sowohl bei den Spielbanken wie auch im Bereich Online Casino und Lotto. Diese stehen dem angeblichen Spielerschutz diametral entgegen und deshalb ist auch hier laut dem Gutachten das Glücksspielmonopol in Österreich rechtswidrig. Es dient nicht der Kanalisierung der Kunden zum legalen Spiel sowie dem Schutz, sondern einzig und allein der Maximierung der Einnahmen.

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