Georg Stecker, Sprecher DAW

Georg Stecker, Sprecher des Vorstandes Die Deutsche Automatenwirtschaft, warnt eindringlich vor der Abschaffung der Paragrafen. (Bildquelle: automatenwirtschaft.de)

Das illegale Glücksspiel hat den deutschen Glücksspielmarkt weiterhin fest im Griff. Die aktuellen Pläne des Bundesjustizministers zur Aufhebung von Strafbeständen im Rahmen der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels rufen noch mehr Bedenken hervor und lassen die Branche erneut diskutieren. Die angedachten Veränderungen sehen eine Überarbeitung des Strafgesetzbuchs vor. Diese Änderung sieht unter anderem vor, dass die Paragrafen gestrichen werden, die das illegale Spiel als Strafe deklarieren. Der Dachverband „Die Deutsche Automatenwirtschaft“ (DAW) hat sich in einer ausführlichen Pressemitteilung zu diesem Thema geäußert und fordert, dass die Paragrafen 284 bis 287 des StGB erhalten bleiben. Mit den Änderungen könnte der Kampf gegen den Schwarzmarkt aussichtslos werden.

Schwarzmarkt wächst rasend schnell

Schätzungsweise ist jedes dritte Glücksspielgerät mittlerweile illegal. Diese erschreckende Einschätzung gibt die Automatenwirtschaft (DAW) in einer Pressemitteilung bekannt. Demnach wächst der illegale Glücksspielmarkt in Deutschland rasend schnell. Es wäre also dringend an der Zeit, etwas zu unternehmen. Personen, die in diese Struktur geraten, spielen an den Echtgeldautomaten ohne jegliche Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen. Das heißt, dass diese Spielautomaten keine Einzahlungsgrenzen haben, weiterhin mit einer Autoplay-Funktion bestückt sind und auch nicht an die LUGAS-Software angeschlossen wurden. Ein gefährlicher Strudel entsteht, der den Spielern meist in die Glücksspielsucht treibt. Durch die Streichung der Paragrafen 284 bis 287 StGB entfällt der Strafbestand im Rahmen des illegalen Glücksspiels. Das wiederum wäre ein Freifahrtschein für mehr illegale Anbieter.

Paragrafen 284 StGB untermauert die Erlaubnispflicht für öffentliches Glücksspiel. Diese besagte Erlaubnis ist von der GGL in Halle an der Saale einzuholen. Wer gegen diesen Paragrafen verstößt, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Paragrafen 285 StGB sieht wiederum vor, dass Personen, die an dem nicht erlaubten Glücksspiel teilnehmen, ebenso mit einer Freiheitsstrafe rechnen müssen.

GGL kritisiert Gesetzesänderung.

Die Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder geht aktuell davon aus, dass es bis zu 900 Internetseiten bestehen, die nicht genehmigt wurden. Angeblich sei 2022 eine rückläufige Entwicklung des illegalen Glücksspiels vorhanden gewesen sein. Im vergangenen Jahr (2023) scheinen die Zahlen jedoch wieder gestiegen zu sein. (Bildquelle: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder)

DAW und GGL kritisieren die Entwicklungen

Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, versucht seit etlichen Monaten das Glücksspiel vollständig einzuschränken. Eine seiner größten Forderungen ist die Unterbindung der Glücksspielwerbung. Burkhard Blienert kritisiert den Versuch des Bundesjustizministeriums. Auch der DWA (Die Deutsche Automatenwirtschaft) und die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) haben kritisch auf die Neuerung reagiert und verweisen darauf, dass es zu erheblichen Konsequenzen kommen kann, wenn die Paragrafen 284 bis 287 StGB gestrichen werden. Der DAW warnt ausdrücklich vor der Verharmlosung des illegalen Glücksspiels.

Sollte das Bundesjustizministerium mit ihren Veränderungen durchkommen, kann das zu einem Wachstum des Schwarzmarkt kommen. Damit wird der legale Markt weiterhin geschwächt und immer weiter in den Hintergrund gerückt. Auch die Polizei kritisiert das neue Vorgehen und warnt vor einer Ausbreitung des Schwarzmarktes. Wie kritisch die Lage in Deutschland ist, zeigt der Glücksspielatlas 2023. Laut dieser Studie denken bereits 44,32 Prozent der Spieler darüber nach, an einem illegalen Spiel teilzunehmen. Wenn die Paragrafen 284 bis 287 StGB gestrichen werden, entfällt jegliche Grundlage, um den Kampf gegen das illegale Glücksspiel fortzusetzen.

Georg Stecker, Sprecher des Vorstandes der Deutschen Automatenwirtschaft, sagt: „Die Pläne des Bundesjustizministeriums gehen in die falsche Richtung. Wir brauchen ein entschiedenes Vorgehen gegen den illegalen Glückspielmarkt mit wirksamen Mitteln. Dazu gehören auch die §§ 284 bis 287 StGB in ihrer derzeit geltenden Fassung. Und wir brauchen dringend eine gute Regulierung, die die legalen Anbieter stärkt. Denn die Illegalität wird vor allem durch ein ausreichend verfügbares und bedürfnisorientiertes, konkurrenzfähiges Angebot der legalen Glücksspielunternehmen wirksam bekämpft.“

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