Tätigkeitsbericht GGL 2023

Die GGL zeigt in einem umfassenden Bericht, welche Erfolge die Behörde im Jahr 2023 erreichte. Dabei geht sie auch auf das illegale Glücksspiel ein. (Bildquelle: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle an der Saale hat anlässlich ihres dreijährigen Bestehens im Rahmen eine Pressekonferenz einen Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr veröffentlicht. Darin werden die Vorgehensweisen und die Erfolge der Glücksspielbehörde genauer analysiert. Zudem wird auch die Entwicklung des Glücksspielmarktes analysiert. Dieser hat sich im vergangenen Jahr besorgniserregend in die illegale Richtung ausgeweitet. Immer wieder kam es zu Diskussionen über Maßnahmen, um diese Entwicklung zu stoppen. Experten registrierten im vergangenen Jahr 50.000 Fungames, die eine erhebliche Gefahr für Suchterkrankte darstellen, da sie keinerlei Regulierung unterliegen. Die GGL (Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder) hat daraufhin verschiedene Maßnahmen entwickelt, die anscheinend Erfolg brachten, wie man im Tätigkeitsbericht 2023 im Bereich illegales Glücksspiel verdeutlicht.

Illegales Glücksspiel langsam unter Kontrolle?

Wie steht es denn nun wirklich um den illegalen Glücksspielmarkt? Im Tätigkeitsbericht 2023 erklärt die GGL, dass sie im vergangenen Jahr 438 Prüffälle zum Verdacht illegalen Glücksspiels bearbeiteten. Dazu zählte nicht nur die Veranstaltung illegaler Spiele, sondern auch die Werbung für illegales Glücksspiel. Insgesamt hat die Behörde 1864 Internetseiten geprüft und 133 Untersagungsverfahren eingeleitet.

Aufgrund dieser eingeleiteten Verfahren haben 63 illegale Glücksspielanbieter ihre Angebote eingestellt und den Markt damit verlassen. Bei 104 Fällen stellte die Glücksspielbehörde eine Strafanzeige. Damit zeigt die GGL Präsenz auf dem illegalen Glücksspielmarkt. Im vergangenen Jahr stellte sich das Payment-Blocking als hilfreiches Vollstreckungsinstrument heraus. Mit dieser Maßnahme schränkt die Behörde die Zahlungsmethoden der illegalen Anbieter ein. Der Zahlungsverkehr über bekannte Zahlungsanbieter wurde damit eingeschränkt, wodurch Anbieter illegalen Glücksspiels uninteressant für Spieler wurden.

Vorstand Ronald Benter: „Das mit dem GlüStV 2021 verfolgte Ziel der Überführung des ehemals illegalen Marktes in den legalen Markt ist damit weitgehend umgesetzt. Der Großteil der ehemals illegalen Glücksspielanbieter steht nun unter Aufsicht der GGL und muss sich an strenge Auflagen halten. Wer sich nicht an diese Regeln hält muss mit aufsichtsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Widerruf der Erlaubnis rechnen.“

GGL will Spielerschutz weiter optimieren.

Anpassungen wird es laut Roland Benter auch im Bereich virtuelle Spielautomaten geben. Der Verwaltungsprozess für die Erlaubnis einzelner Spiele soll laut der Behörde optimiert werden, was für Online Casino Betreiber natürlich von Vorteil wäre, da sie ihr Portfolio schneller füllen könnten. (Bildquelle: Erik Mclean auf Unsplash)

Legaler Markt zeigt leichtes Wachstum

Erfolge konnte die GGL nicht nur beim Kampf gegen das illegale Glücksspiel verzeichnen, sondern auch bei der Stärkung des legalen Markts. Im Vergleich zum Jahr (2022) sind die Bruttospielerträge um 2 % gestiegen und liegt damit bei 13,7 Milliarden Euro. Davon wurden rund 3 Milliarden Euro durch Online Casinos generiert. Im Zuständigkeitsbereich der GGL nehmen Sportwetten den größten Anteil mit Bruttospielerträgen ein.

Derzeit sind 142 legale Anbieter auf der Whiteliste der GGL zu finden. Im vergangenen Jahr waren 39 Anträge auf die Grunderlaubnis erteilt. Die Bearbeitung der Erlaubniserteilung gilt weiterhin als zeitlich sehr aufwendig, was immer wieder kritisiert wird. Anbieter müssen nachweisen, dass sie alle Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags erfüllen und die Voraussetzungen des Spielerschutzes erfüllen.

Auch in diesem Jahr stellt sich die GGL den aktuellen Herausforderungen, darunter die Begleitung des weiteren Evaluierungsprozesses. Auch die weitere Optimierung des Spielerschutzes ist eine Aufgabe, welche sich der GGL annimmt.

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