Gericht Sportwettenkonzessionen

Gericht in Darmstadt stoppt die Vergabe der Sportwettenkonzessionen in Deutschland bis auf Weiteres. Der DSWV und seine Mitglieder sind zurecht verärgert. (Bildquelle: pixabay by capri23auto)

Sportwetten und Deutschland sind anscheinend zwei Dinge, die nicht wirklich zueinanderpassen wollen. Eigentlich hoffte die Bundesrepublik mit dem 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag, endlich ein Gesetz erlassen zu haben, welches die bislang geduldeten Wetten in die Legalität überführt. Wie es nun allerdings scheint, wird daraus wohl wieder nichts werden. Wie jetzt bekannt wurde, stoppte das Gericht in Darmstadt nämlich die Vergabe der Sportwettenkonzessionen zum 01. April. Für den Deutschen Sportwettenverband ist dies in mehrfacher Hinsicht ärgerlich, schließlich hätten in den ersten drei Monaten theoretisch bereits Lizenz vergeben werden können.

Verwaltungsgericht in Darmstadt stoppt Sportwettenkonzessionen wegen Anbieter Vierklee

Wieder einmal wird die Vergabe der Sportwettenkonzessionen in Deutschland durch ein Gericht gestoppt. Was für ein Déjà-vu, immerhin ist dies bereits das zweite Mal in den letzten 10 Jahren, dass die Legalisierung dieser Glücksspiele in der Bundesrepublik juristisch verhindert wird. Anders als vor vielen Jahren ist es dieses Mal jedoch nicht eine willkürliche Beschränkung der Lizenzen, die den ganzen Vergabeprozess zum Erliegen bringt, sondern eine angebliche Intransparenz. Wie die BILD berichtet, hat ein österreichischer Wettanbieter Klage beim Verwaltungsgericht in Darmstadt eingereicht gehabt. Das Unternehmen Vierklee sah sich benachteiligt, weil es nach eigenen Angaben nicht frühzeitig über den Vergabeprozess informiert wurde. Bei anderen Wettanbietern hingegen soll dies laut Vierklee erfolgt sein. Aus diesem Grund wäre eine Benachteiligung gegenüber Vierklee entstanden. Merkwürdigerweise folgte das Verwaltungsgericht in Darmstadt dieser Argumentation und stoppte die Vergabe der Sportwettenkonzessionen zum 01. April.

Für Nichtjuristen erscheint die Argumentation von Vierklee wenig nachvollziehbar, denn in vielen Bereichen, beispielsweise Gesetzen oder Steuern, ist eine gewisse Selbstinformation geboten. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, lautet hier das Motto. Seit dem Sommer 2019 ist der Gesetzestext über den 3. Glücksspielstaatsvertrag bekannt und somit ebenfalls die Anforderungen für alle Bewerber. Zudem gab es noch zahlreiche Informationsveranstaltungen vonseiten des Regierungspräsidiums Darmstadt zu diesem Thema, an der reges Interesse herrschte. Deshalb stellt sich hier für einen Außenstehenden die Frage, warum sich Vierklee nicht selbst wie jedes andere Glücksspielunternehmen zu diesem Thema selbst informierte. Ebenfalls ist bis zur Veröffentlichung der Entscheidung des Gerichts zum Stopp der Vergabe der Spotwettenkonzessionen unklar, in welcher Form Vierklee sonst hätte informiert werden sollen. Hätte hier etwas das Regierungspräsidium Darmstadt jeden Wettanbieter in Europa ein Informationsblatt mundgerecht in den Briefkasten werfen sollen, damit es auch tatsächlich jedes kleine Unternehmen mitbekommt? Die Urteilsbegründung dürfte in diesem Fall spannend werden.

Mathias Dahms, der Präsident des Deutschen Sportwettenverbands, zeigte sich sehr enttäuscht, dass es schon wieder nichts mit den Sportwettenkonzessionen in Deutschland wird. Er erklärte in einer Pressemitteilung: “Den Sportwettenanbietern in Deutschland wird abermals der Zugang zu einem regulierten Markt und damit Rechtssicherheit verwehrt. Die Antragsteller haben erneut viel Aufwand und Energie in das Verfahren investiert und sich auf den regulierten Markt vorbereitet. Mir tun aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im hessischen Innenministerium und im Regierungspräsidium Darmstadt leid, die sich in den vergangenen Monaten sehr engagiert haben, um das Erlaubnisverfahren endlich zum Erfolg zu führen. Wir hoffen, dass die Behörden die Erlaubnisvergabe schnell fortsetzen können.”

Der DSWV zeigt sich verärgert

Kurz nach der Bekanntmachung über den Stopp der Vergabe der Sportwettenkonzessionen durch das Gericht in Darmstadt, zeigte sich der DSWV ziemlich verärgert. Allerdings richtet sich dessen Unmut weniger gegen Vierklee, sondern gegen die Politik. Das Glücksspielkollegium der Bundesländer hatte es nämlich bislang nicht fertiggebracht, auch nur eine einzige Lizenz für Sportwetten zu erteilen, obwohl bereits seit drei Monaten unzählige Anträge entscheidungsreif auf dem Tisch lagen. Wären diese bereits bewilligt worden, hätte es zumindest in Deutschland bereits einige legale Anbieter gegeben. Dies ist jedoch nicht geschehen. Vor diesem Hintergrund und der damit verbundenen extrem langsamen Entscheidungsfindung darf hierbei auch danach gefragt werden, was der 3. Glücksspielstaatsvertrag überhaupt bringen sollte, da er ja im Sommer nächsten Jahres sowieso durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 abgelöst werden soll. Denn was bringen Sportwettenkonzessionen, die so spät erteilt werden, dass ihre Gültigkeit ohnehin schon bald wieder abläuft?

Ebenfalls mutet es immer absurder an, dass Glücksspielunternehmen mit der Vergabe der Sportwettenkonzessionen gezwungen werden sollten ihre Online Casinos aufzugeben, nur um sie im Sommer 2021 wieder aufmachen zu dürfen. All dies vor dem Hintergrund der extrem langsamen Vergabe betrachtet, ist dies wieder einmal ein absolutes Armutszeugnis in Deutschland in diesem Bereich. Der DSWV ist zurecht verärgert, immerhin warten seine Mitglieder wie bet-at-home, Gauselmann mit XTiP oder Admiral von Novomatic seit mehr als einem Jahrzehnt auf die versprochene Legalisierung. Im gesamten Zeitraum war die Politik nicht einmal imstande ein Gesetz zu erlassen, welches vor Gericht Bestand hatte. Zuerst wurde in der Vergangenheit der Glücksspielstaatsvertrag in Teilen als EU-rechtswidrig wegen der willkürlichen Begrenzung der Sportwettenkonzessionen erklärt und jetzt gibt es einen Stopp beim Vergabeverfahren durch ein Gericht. Diese ganze Posse grenzt schon fast an Dilettantismus.

Mathias Dahms, der Präsident des DSWV und Geschäftsführer von Merkur Sports und Gaming, macht sich in einem Statement zum Stopp des Vergabeverfahrens zu den Sportwettenkonzessionen durch das Gericht Luft. So erklärte er: “Die Entscheidung des Gerichts ist für unsere Mitglieder ein schwerer Schlag. Obwohl uns bereits 2012 vom Gesetzgeber Konzessionen in Aussicht gestellt wurden, steht eine baldige Erlaubniserteilung, die der seit Jahresbeginn geltende Glücksspielstaatsvertrag ermöglichen sollte, jetzt zum wiederholten Male in den Sternen. Daran ist besonders ärgerlich, dass es längst Erlaubnisse geben könnte: Das Glücksspielkollegium kann sich seit Wochen nicht einigen, obwohl entscheidungsreife Anträge auf dem Tisch lagen. Dieses Gremium der 16 zuständigen Beamten aus den Landesministerien ist für die finale Freigabe der Erlaubnisse zuständig.”

Einige Wettanbieter dürften sich über den Stopp insgeheim freuen

Abseits der absolut berechtigten Kritik an dem extrem langsamen Entscheidungsprozess über die Sportwettenkonzessionen und dem nun durch das Gericht verfügten Stopp, gibt es jedoch auch noch eine andere Sichtweise auf die Situation. Einigen Glücksspielunternehmen dürfte nämlich die Aussetzung des gesamten Prozesses durchaus gelegen kommen. Denn wenn auf unbestimmte Zeit keine Konzessionen vergeben werden können, machte es wenig Sinn, sich dafür überhaupt zu bewerben. Daraus folgt, dass es sehr viel Sinn macht, alles einfach so weiterlaufen zu lassen wie es bislang seit einigen Jahren gang und gäbe ist. Die bedeutet, dass wohl fast alle Anbieter von Sportwetten ihre Online Casinos mit virtuellen Spielautomaten weiterhin anbieten werden. Hier kommt zusätzlich noch der Fakt hinzu, dass gerade in den jetzigen Zeiten, in den fast alle größeren Ligen und Sportereignisse ausgesetzt wurden, dieses Angebot an Slots das Überleben sichert. Ohne diese Einnahmequellen würden wohl viele reine Buchmacher in nur wenigen Wochen in die Pleite gehen.

Ein weiterer Punkt, der in den nächsten Wochen interessant sein wird zu beobachten, ist das Problem mit der Glücksspielwerbung in Deutschland. Da nun die Vergabe der Sportwettenkonzessionen durch das Gericht in Darmstadt gestoppt wurde, stellt sich die Frage, wie dieser Komplex davon berührt wird. Wenn es auf absehbare Zeit gar keine Lizenzen für Sportwettengeben wird, welche Regularien gelten dann für die Anbieter sowie die Partner? Müssen sich nun die Glücksspielunternehmen weiterhin bei der Werbung zwingend nur auf die Sportwetten beziehen und wie sieht es mit der Sonderregelung in Schleswig-Holstein aus? Alles Fragen, die im Moment schwer zu beantworten sind, so lange das Urteil des Verwaltungsgerichts in Darmstadt nicht veröffentlicht wurde und einsehbar ist. Vieles hängt davon ab, ob es einen Mangel in der Transparenz gibt, der abgestellt werden kann oder ob das Problem so groß ist, dass der 3. Glücksspielstaatsvertrag als Ganzes zur Disposition steht.

Mittlerweile wäre es wohl das Beste, den 3. Glücksspielstaatsvertrag einfach zu begraben und mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 einen wirklichen Neustart hinzulegen. Das Herumgeschraube an den Details hat seit Jahren nichts gebracht, außer dass Unternehmen und Kunden kaum noch durchsehen, was nun legal, geduldet oder illegal sein soll und welches Recht überhaupt wann, wo und wie gilt. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Trauerspiel endlich im nächsten Jahr beendet werden kann und Deutschland vielen anderen Ländern in der EU mit einem zufriedenstellenden Glücksspielgesetz folgen wird.

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