Am 13. August lud das Regierungspräsidium Darmstadt zu einer großen Versammlung in den Hörsaal der Uni Frankfurt auf dem Campus Bockenheim ein. Thema war das Prozedere für die geplanten neuen Sportwetten-Konzessionen, die ab Beginn kommenden Jahres übergangsweise bis zum neuen Glücksspielstaatsvertrag ausgegeben werden sollen. Der Andrang war dabei mit mehr als 200 Teilnehmern riesig. Allerdings wurde bei den vorgestellten Punkten offensichtlich, dass die neue Sportwetten-Konzessionen die so beliebten Online Casino Lizenzen aus SH relativ stark entwerten werden.
Sportwetten-Konzessionen in Zukunft nur ohne eigenes Online Casino
Mit Spannung erwartete die Glücksspielbranche die angekündigte Versammlung des Regierungspräsidiums Darmstadt zu den zukünftigen Sportwetten-Konzessionen. Diese sollen durch einen 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag ab dem 1. Januar 2020 vergeben werden und dann bis zum 30. Juni 2021 gültig sein. Dieser kurze Zeitraum ist der Tatsache geschuldet, dass an diesem Stichtag der momentan noch gültige und leider in Teilen EU-rechtswidrige Glücksspielstaatsvertrag ausläuft. Spätestens bis dahin müssen sich also die 16 Bundesländer auf ein neues, deutschlandweites Glücksspielgesetz einigen. Die jetzige Übergangsregelung mit einer Dauer von anderthalb Jahren soll endlich die Sportwetten sowie deren Anbieter wie bwin oder Tipico endlich aus der Duldung herausholen und in die Legalität überführen. So schön wie dies im ersten Augenblick auch klingen mag, so richtig glücklich dürfte die Glücksspielbranche mit den Plänen zu den Sportwetten-Konzessionen wohl nicht sein.
Wer in Zukunft ab dem 1. Januar 2020 in ganz Deutschland Sportwetten im Internet oder stationär in Wettshops anbieten möchte, muss sich zwangsläufig von seinen Online Casinos trennen. Dies ist der wohl wichtigste Punkt im geplanten neuen 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Dies wird aus dem Infoblatt „Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten im Internet und / oder stationär“ ersichtlich, welches das Regierungspräsidium Darmstadt vorlegte. Dort heißt es unter II. Punkt 15 auf Seite 3, dass der Antragsteller für eine Sportwetten-Konzession sich dazu verpflichtet, werder selbst noch durch verbundene Unternehmen unerlaubtes Glücksspiel anzubieten. Hierunter fallen nach dem Glücksspielstaatsvertrag auch die Online Casinos. Dies gilt ab dem Zeitpunkt, ab wann der betreffenden Glücksspielanbieter die Sportwetten-Konzession erteilt bekommt. Für Buchmacher wie bwin oder Tipico würde dies bedeuten, dass ab dann die eigenen Online Casinos für deutsche Kunden gesperrt werden müssten. Wie aus der entsprechenden Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Versammlung zudem hervorgeht, müssen alle Anbieter von Sportwetten ab dem 1. Januar 2021 diese Konzession zwingend vorweisen. Haben sie bis dahin keine Sportwetten-Lizenzerhalten, beziehungsweise keinen Antrag auf diese gestellt, müssen sie „nach einer angemessenen Frist mit einem kostenpflichtigen Untersagungsverfahren durch die Behörde rechnen“.
Nach Verhandlungen der Bundesländer ist Hessen für das gesamte Prozedere um die deutschen Sportwetten-Konzessionen zuständig. Über die zukünftige Verfahrensweise bei reinen Online Casinos ohne Sportwetten, schwieg sich das Regierungspräsidium Darmstadt deshalb bislang aus.
Der Sonderfall Schleswig-Holstein
Bei dieser geplanten Regelung zu den neuen Sportwetten-Konzessionen stellte sich natürlich sofort die Frage, wie der Sonderweg in Schleswig-Holstein mit eigenen Online Casino Lizenzen und Sportwetten-Konzessionen ins Bild passt. Deren Gültigkeitsdauer ist ebenfalls bis zum 30. Juni 2021 verlängert worden und erlaubt Anbieter wie dem DrückGlück Casino das legale Anbieten von Spielautomaten oder Buchmachern wie bwin das Offerieren von Sportwetten. Allerdings trifft dies einzig und allein für Einwohner oder Bürger mit Zweitwohnsitz im Bundesland Schleswig-Holstein zu. Genau hierin liegt jedoch der Knackpunkt, der zu einer starken Entwertung der Online Casino Lizenzen und Sportwetten-Konzessionen aus SH führen wird. Denn sofern Anbieter von Sportwetten sich nun um eine der neuen bundesweiten Lizenzen bewerben wollen, müssen sie zwangsläufig ihre Online Casinos für alle Deutschen außerhalb von Schleswig-Holstein sperren. Denn bekanntlich dürfen sie ab der Erteilung der Sportwetten-Konzession keine unerlaubten Glücksspiele mehr anbieten. Aus diesem Grund wird sich vor allem für viele Glücksspielbetreiber, die Online Casino und Sportwetten anbieten, eine brisante Frage stellen. Macht diese neue Sportwetten-Konzession für ganz Deutschland überhaupt für das eigene Unternehmen Sinn, wenn der Großteil der Einnahmen aus Spielautomaten und Live Casino stammt? Wäre es dann nicht sinnvoller nur die Sportwetten in Schleswig-Holstein legal nach dem dortigen Landesrecht weiterhin anzubieten und das Online Casino weiterhin in der Bundesrepublik über die Konzession aus Malta? An der Grauzone zwischen der europäischen Dienstleistungsfreiheit und dem Verbot nach deutschem Recht, würde sich durch den geplanten 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag nämlich so gut wie gar nichts ändern.
Die unterschiedliche Situation zwischen Schleswig-Holstein und dem restlichen Deutschland bedeutet jedoch nicht, dass die neue Sportwetten-Konzession nicht für einige Anbieter durchaus interessant sein könnte. Viel hängt davon ab, in welchem Bereich das Unternehmen seine größten Umsätze erzielt. Ist der Anteil aus Spielautomaten und Live Casino gering, könnte die Aufgabe des Geschäfts und die damit verbundene Legalisierung ein Vorteil sein. Online Casinos hingegen, bei denen Sportwetten nur ein Zubrot darstellt, dürften sich wohl eher von den Wetten trennen und weiterhin auf die Legalität ihres Angebots durch die Konzession aus Malta pochen.
Was auf die Glücksspielunternehmen mit der neuen Sportwetten-Konzession zukommt
Abseits des dominierenden Punktes über die Aufgabe der eigenen Online Casinos zum Erwerb der neuen Sportwetten-Konzession wurden ebenfalls zahlreiche, weitere geplante Regelungen besprochen. Daraus geht hervor, dass die Anbieter diverse Punkte aus verschiedenen Bereichen zu erfüllen haben. Zum Beispiel müssen in Zukunft laut der vorgelegten „Folie 1“, die einige Fragen bei der Versammlung beantworten sollte, sich die Anbieter an das neue bundesweite Sperrsystem OASIS GlüStV anschließen (S.25). Dieser Punkt ist ebenfalls noch einmal im Infoblatt auf Seite 7 unter V. Sozialkonzepte, Internet und hier unter Punkt 2 präzisiert. Abseits dessen sind die Betreiber dazu verpflichtet, noch weitere Maßnahmen im Bereich Spielerschutz zu ergreifen, die sich ebenso im Infoblatt finden lassen. Dies wären ein Suchtpräventionskonzept (S. 6, V., Punkt 3), ein Konzept zum Erkennen von und zum Umgang mit problematischem Spielverhalten (S.6, V., Punkt 4) sowie ein Konzept zur Durchsetzung des Jugendschutzes (S.7, V., Punkt 1).
Im veröffentlichten Infoblatt des Regierungspräsidiums Darmstadt sind neben dem Spieler- und Jugendschutz ebenfalls Regeln erfasst, die die Antragsteller erfüllen müssen, um eine Sportwetten-Konzession zu erhalten. Die folgenden, wichtigen Punkte müssen dabei bereits mit dem Antrag eingereicht werden. Dazu gehört beispielsweise der Nachweis durch ein Finanzamt, dass keine Rückstände bei der Sportwettensteuer bestehen (S.2, II., Punkt 7) oder keine Eintragung im Schuldnerregister besteht (S.2, II., Punkt 8). Ebenfalls umfassen die Regularien für den Antragsteller zur neuen Sportwetten-Konzession wichtige Punkte, die vor allem die Kunden vor eventuellen Zahlungsausfällen durch einen Konkurs absichern sollen. So muss beispielsweise das Glücksspielunternehmen eine Versicherung vorweisen, die die Kundengelder im Fall einer Insolvenz absichert (S.2, II., Punkt 14). Zudem muss das Unternehmen außerdem durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer aufzeigen, dass die Kundengelder strikt von dem Vermögen des Anbieters getrennt sind (S.3, II., Punkt 19). Diese dürfen nämlich nicht für den Geschäftsbetrieb missbraucht werden. Des Weiteren soll ein Nachweis durch einen ebenfalls unabhängigen Wirtschaftsprüfer über genügend Eigenmittel sicherstellen, dass ein dauerhafter Geschäftsbetrieb gewährleistet ist (S.3, II., Punkt 17). Als letzter Punkt muss der Antragsteller, nach erfolgreichem Erhalt der Sportwetten-Konzession, eine Sicherheitsleistung erbringen, damit Ansprüche auf Zahlungen durch Kunden sowie dem Staat definitiv bedient werden können. Diese beträgt mindestens 5 Millionen Euro und kann maximal bis zu der Höhe des Durchschnittsumsatzes in zwei Monaten reichen, darf jedoch insgesamt 25 Millionen Euro nicht übersteigen (S.11, IX., Punkt 1).
Glücksspielunternehmen, die sich eine der neuen deutschen Sportwetten-Konzessionen sicher wollen, müssen ebenfalls laut dem Infoblatt diverse Personen, beziehungsweise Ansprechpartner benennen. Dies wären ein IT-Beauftragter, ein Datenschutzbeauftragter, ein Ansprechpartner für den Wettbetrieb sowie einen Sozialkonzept- und Spielerschutzbeauftragter. Die beiden letzteren Positionen dürfen dabei von jeweils ein und derselben Person ausgefüllt werden.
Was auf die Kunden mit der neuen Sportwetten-Konzessionen zukommt
Mit der Einführung der neuen Sportwetten-Konzessionen in Deutschland ergeben sich natürlich nicht nur zahlreiche Änderungen für die Glücksspielunternehmen, sondern ebenso für deren Kunden. Dies beginnt schon mit der Registrierung, bei der in Zukunft Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die Staatsangehörigkeit angegeben werden müssen. Des Weiteren ist das maximale Einzahlungslimit auf 150 Euro begrenzt, solange der Prozess der Verifizierung des Kunden noch nicht abgeschlossen ist (Folie 1, S.25). Nach erfolgreichem Abschluss dieses Prozedere beträgt dann das Höchsteinsatzlimit pro Monat 1.000 Euro ( Folie 1, Seite 36).
Um den Spielerschutz zu stärken, werden ebenfalls Regeln für Spielersperren und persönlichen Limits erlassen. So ist vorgeschrieben, dass die Anbieter von Sportwetten in Zukunft allen Kunden die Möglichkeit einer Selbstlimitierung ermöglichen. Zusätzlich muss das Glücksspielunternehmen zwar nicht permanent eine eventuelle Spielersperre nachprüfen, doch spätestens bei jedem Log-in hat dies über OASIS GlüStV zu erfolgen. Eventuelle Spielersperren, egal ob diese durch den Kunden selbst oder durch den Anbieter erfolgte, bleiben in Zukunft mindestens ein Jahr gültig. Diese können zwar selbst durch das Glücksspielunternehmen wieder nach diesem Zeitraum aufgehoben werden, erfordern jedoch bei Selbstsperren durch den Kunden dessen schriftlichen Antrag auf diese Annullierung (Folie 1, S.39 – S.41)
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