Die deutsche Glücksspielbehörde will bereits zum Start des neuen Glücksspielstaatsvertrags im Juli die Dateisysteme bereitstellen. (Bildquelle: pixabay by Pexels)
Vom 16. bis 17. März fand das 18. Symposium Glücksspiel der Forschungsstelle Glücksspiel statt. Aufgrund von Corona dieses Mal jedoch nicht in den ehrwürdigen Hallen der Universität Hohenheim, sondern virtuell im Internet. Nichtsdestotrotz war die 18. Ausgabe die wohl bislang interessanteste und wichtigste Veranstaltung, immerhin ging vor allem um die Neuregulierung des Glücksspiels und damit verbunden der Legalisierung von Online Casinos in Deutschland. Erstmals wurden dabei Details vonseiten der Politik bekannt, wie der Rahmenplan für all die technischen Vorgaben für die Betreiber aussieht und ab wann sie diese erfüllen müssen. Besonders spannend war hier die Antwort auf die Frage, ab wann die umstrittenen Dateisysteme für Limits, Aktivität und Sperren überhaupt durch die deutsche Glücksspielbehörde zur Verfügung stehen.
Bereits im Juli müssen deutsche Online Casinos sich an die Dateisysteme der Glücksspielbehörde anschließen
In den letzten Tagen und Wochen sickerten immer mehr Informationen zur geplanten Neuregulierung des Glücksspiels in Deutschland durch, wie beispielsweise die geplante Spielautomatensteuer und Höhe von 5,3 Prozent auf die Einsätze in den Online Casinos. Was allerdings bislang noch völlig unklar war, ist der Rahmenplan für die Umsetzung der ganzen technischen Vorgaben, die laut dem neuen Glücksspielstaatsvertrag durch die Betreiber erfüllt werden müssen. Während die Online Casinos das Einsatzlimit von einem Euro pro Spin an einem Spielautomaten oder die Abtrennung der Live Casino Spiele selbst in die Wege leiten können, sieht dies auf anderen Feldern ganz anders aus. Vor allem die drei geplanten und heftig umstrittenen Dateisysteme, an die sich in Zukunft alle Online Casinos und Buchmacher anschließen müssen, werden nämlich von der neuen deutschen Glücksspielbehörde bereitgestellt. Hierbei war bislang überhaupt nicht klar, wann die gesamte Infrastruktur für den reibungslosen Betrieb fertig sein wird, immerhin hat die neue Behörde noch nicht einmal ihr neues Domizil in Halle bezogen. Aus diesem Grund zweifelten viele an, dass die drei Dateisysteme der deutschen Glücksspielbehörde bereits am 1. Juli 2021 einsatzbereit wären, dem Tag, an dem der neue Glücksspielstaatsvertrag Inkrafttreten soll.
Dr. Rene Seidel, der im Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt für die Projektgruppe zum Aufbau der “Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder” zuständig ist, glaubt jedoch fest an den Stichtag Anfang Juli. In seinem Vortrag auf dem virtuellen 18. Symposium Glücksspiel gab er erstmals Details preis, wie der Rahmenplan für die deutsche Glücksspielaufsichtsbehörde beim so wichtigen Thema Dateisysteme aussieht. Sowohl die Limit- wie auch die Aktivitätsdatei werden nach Plänen der Abteilung bereits zum Startschuss betriebsbereit sein und genau wie die Safe-Server von Sachsen-Anhalt aus betrieben. Das bundesweite Spielersperrsystem hingegen wird in Hessen seine Arbeit verrichten, immerhin hat das Bundesland über viele Jahre mit dem eigenen System OASIS die notwendige Expertise auf dem Gebiet. Damit der Anschluss der Buchmacher und Betreiber von Online Casinos zum 1. Juli an die Dateisysteme möglichst reibungslos funktioniert, plant die deutsche Glücksspielbehörde eine Testphase. Diese soll laut Dr. Rene Seidel im April starten und eventuelle Probleme bei der Verbindung mit den Systemen der Glücksspielunternehmen aufdecken. Zugleich werden im April dann auch die technischen Vorgaben veröffentlicht.
Die drei Dateisysteme der deutschen Glücksspielbehörde:
Limitdatei: Hierüber soll sichergestellt werden, dass Kunden bundesweit und anbieterübergreifend monatlich nur maximal 1.000 Euro bei Buchmachern oder Online Casinos einzahlen können. Dafür wird jede Transaktion zu einem Anbieter erfasst und gespeichert.
Aktivitätsdatei: Hiermit soll das parallele Spielen von mehreren Slots unterbunden werden, da, wie der Name schon verrät, die gesamte Aktivität des Kunden in Bezug auf Glücksspiele erfasst wird. Es wird nicht mehr möglich sein, zwei Automatenspiele gleichzeitig zu nutzen, egal ob dies bei einem Betreiber versucht wird oder bei verschiedenen Online Casinos. Zudem wird bei einem Wechsel von einer virtuellen Spielhalle zu einer anderen, wie beispielsweise von LeoVegas zu Löwen Play, eine Sperrfrist von 5 Minuten ausgelöst. Auch dies überwacht und steuert die Aktivitätsdatei. Aufgrund der permanenten Überwachung halten selbst die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer diese Datenkrake für nicht vereinbar mit der DSGVO.
Sperrdatei: In der zentralen Sperrdatei werden alle Sperren von Kunden erstmals bundesweit erfasst. Sperren für alle Online Casinos und Buchmacher in Deutschland können entweder durch den Kunden selbst, den Glücksspielbetreiber oder durch Dritte beantragt werden.
Die neue Behörde wird drei Hauptabteilungen haben
Abseits des Rahmenplans für die Implementierung der Dateisysteme gab Dr. Rene Seidel noch weitere Informationen zur neuen deutschen Glücksspielbehörde preis. Zum 1. Juli 2021 wird sie höchstwahrscheinlich mit bis zu 24 von später einmal geplanten bis zu 110 Angestellten ihre Arbeit aufnehmen. Diese dürften vor allem in der Verwaltung sowie im Bereich IT eingesetzt werden. Um den reibungslosen Start der Dateisysteme zu gewährleisten, wird der Fokus der deutschen Glücksspielbehörde zu Beginn stark auf der Abteilung Technik und Datenschutz liegen. Ebenfalls große Priorität dürfte zudem noch eine zweite Abteilung besitzen, die für die Lizenzierung der Online Casinos sowie deren Überwachung zuständig sein wird. Kurz nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags ist mit einer großen Welle an Bewerbungen um eine Konzession zu rechnen, die schnellstmöglich abgearbeitet werden müssen. Zu guter Letzt bleibt dann noch die Abteilung für den Vollzug gegen das illegale Glücksspiel, die sich um die Verfolgung von Anbietern kümmern wird, die in Deutschland über keine Lizenz verfügen und absehbar ist, dass diese ebenfalls kein Interesse am Erwerb einer solchen haben.
Dr. Rene Seidel erklärte ebenfalls, dass mit Hochdruck an noch offenen Punkten gearbeitet wird und gibt sich zuversichtlich, dass der Start der Dateisysteme und der deutschen Glücksspielbehörde gelingen wird. Voll einsatzfähig wird die neue Aufsicht jedoch wohl erst Anfang 2023 sein und dann auch über den vollen Bestand an Mitarbeitern verfügen. In den anderthalb Jahren bis zu diesem Zeitpunkt verbleiben einige der Kompetenzen bei Glücksspielkollegium der Länder sowie beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Nach und nach werden die Kompetenzen bis 2023 allerdings Schritt für Schritt an die neue Glücksspielaufsicht übertragen.
Hier finden Sie die besprochenen Themen des 18. Symposiums Glücksspiel!
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