Fast anderthalb Jahr ist es nun schon her, dass sich ein David, in diesem Fall Peter Barthold, aufmachte Novomatic, den Goliath der Glücksspielindustrie und auch Betreiber der Novoline online Casinos, vor Gericht um einen ganzen Batzen Geld zu erleichtern. Doch nicht immer ist in der Realität am Ende der Sieg dem kleinen Herausforderer gegönnt, wie das nun letztinstanzliche Urteil des Oberlandesgericht Wien aufzeigt. Denn die Richter konnten in dem Prozess zwischen den sich streitenden Parteien Barthold und Novomatic, der sich durch mehrere Instanzen zog, keine Verfehlungen des Glücksspielkonzerns erkennen. Der ehemalige Torhüter von Rapid Wien, der nach seiner Karriere als Spieler und später als Trainer groß in das Geschäft mit Spielhallen einstieg, verlangte von Novomatic rund 500.000 Euro. Angeblich wäre dies die noch ausstehende Summe gewesen, die der Konzern ihm schulden würde. Schließlich hätte er damals, als das „Kleine Glücksspiel“ in Wien verboten wurde, ein klare mündliche Zusage über Kompensation vom damaligen Chef von Novomatic gehabt. Aufgrund der Aufgabe seiner 10 Spielhallen durch das neue Glücksspielgesetz, wollte nach Darstellung von Barthold der Konzerns diese Ausfälle auffangen und ihn so schadlos halten. Novomatic jedoch hatte dies immer bestritten und so artete das Ganze in einer regelrechten Schlammschlacht aus, aus der Peter Barthold nun als Verlieren hervorgeht. Denn mit der nun abgeschmetterten Klage gegen den Glücksspielkonzern, hat der Ex-Torhüter keinerlei Möglichkeiten mehr, noch an das angeblich geschuldete Geld heranzukommen.
Nicht nur das Peter Barthold nun in der letzten Instanz gegen Novomatic verloren und damit ebenfalls das geforderte Geld abschreiben muss, darf er zudem nun auch noch die Prozesskosten tragen. Denn das Oberverwaltungsgericht schmetterte den Einspruch auf Kostenübernahme von Barthold ebenso ab.
Novomatic gegen Barthold – eine Schlammschlacht im Rückblick
Alles begann mit dem neuen Glücksspielgesetz in Wien, in Zukunft keinerlei Spielautomaten in der Stadt mehr zu erlauben. Peter Barthold, der selbst 10 Spielhallen in der Hauptstadt zu dem Zeitpunkt betrieb, soll eine mündliche Zusage vom damaligen Chef von Novomatic, Franz Wohlfahrt, gehabt haben, die im Kompensation zusicherte. Diese angebliche Übernahme seiner durch die Aufgabe der Standorte entstandenen Verluste ist jedoch nie in vollem Umfang erfolgt, so war die Meinung von Barthold, was ihn schlussendlich vor Gericht ziehen lies. Aufgrund der Weigerung vonseiten Novomatic’s zu zahlen und ebenfalls die Existenz einer solchen Abmachung zwischen dem Konzern und dem Ex-Torhüter zu verneinen, brachte die Schlammschlacht ins Rollen. Aus einer Forderung von nicht erhaltenem Geld wurde plötzlich ein Skandal, um angebliche verstecke Parteienfinanzierung, Schmiergeld über Scheinrechnungen und am Ende stand sogar Erpressung im Raum. Denn um den Gerichten zu beweisen, dass es diese Vereinbarung mit dem ehemaligen Chef des Herstellers der Novoline Spielautomaten tatsächlich gab, legte dieser allerlei angebliche Belege vor. So sollte eine Rechnung über den Kauf von drei seiner Spielhallen in Gesamthöhe von rund 1,5 Millionen Euro durch den Konzern, nicht als Erwerb, sondern als Anzahlung der Kompensationszahlungen verstanden werden. Diese Argumentation und der Umstand, dass es für diese Rechnung noch nicht einmal einen schriftlichen Vertrag gab, versetzte schon damals die Richter in Erstaunen. Novomatic wiederum konterte diese Behauptung mit dem Verweis auf die Rechnung und das bei dem Erwerb, in dem es dem Konzern angeblich um die dahinterstehenden Wettlizenzen ging, alles mir rechten Dingen ablief.
Der damalige Richter, der die Rechnung in Augenschein nahm, konnte nur staunen und mache dies ebenfalls in einer bemerkenswerten Aussage deutlich. Er sagte: „Ich hab geglaubt, nach 20 Jahren kann mich nichts mehr überraschen. Man sollte doch bei Geschäften in dieser Höhe zumindest den Gegenstand schriftlich festlegen, denn eine Rechnung sei ja kein Vertrag.“
Barthold behauptete Drehscheibe für Zahlungen an Politiker gewesen zu sein
Um seine Behauptung weiter zu untermauern, von Novomatic noch Geld zu bekommen, fing Peter Barthold im langwierigen Prozess sogar an sich selbst beschuldigen. So erklärte er, dass er über längeren Zeitraum als Drehscheibe für Schmiergelder an den BZÖ-Politiker Peter Westenthaler im Auftrag des Spielautomatenherstellers tätig gewesen sein soll. Jeden Monat liefen 4.500 Euro von Novomatic über ihn zum Politiker, so damals seine Behauptung. Westenthaler ist mittlerweile zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, in dem es ebenfalls um Betrug und ähnliches ging, allerdings nichts mit diesem Fall zu tun hatte.
Diese schwerwiegenden Vorwürfe von Barthold an Novomatic riefen zu diesem Zeitpunkt sogar die Anti-Korruptionsbehörde auf den Plan. Das Problem an der ganzen Sache für den EX-Torhüter war nur, dass er all diese Vorwürfe nicht beweisen konnte, sich zunehmend in Widersprüche verstrickte und am Ende gar noch gehörig Feuer vonseiten Novomatics bekam. Denn der Konzern lies noch eine gewaltige Bombe platzen.
Der amtierende Chef und Herr aller Novoline Spielautomaten, Harald Neumann, sagte gegenüber der Presse aus, dass noch vor dem Beginn der ganzen Streitigkeiten, Barthold versucht habe ihn zu erpressen. So soll der ehemalige Spieler von Rapid Wien bei ihm vorstellig geworden sein und mit einem Gang an die Medien gedroht haben, wenn Novomatic nicht zahle. Um welch angeblich belastendes Material es sich damals gehandelt haben soll, ist bis heute nicht bekannt, könnte sich aber um die Geschichte Westenthaler gedreht haben.
Nun jedoch haben die Richter des Oberverwaltungsgerichts entscheiden, dass außer heißer Luft und Beschuldigungen, nichts belastbares vonseiten Bartholds vorhanden war. Und so kann Novomatic diesen Fall endlich zu den Akten legen und sich endlich wieder den gut laufenden Geschäften widmen.
Im Urteil, warum die Klage gegen Novomatic nun abgeschmettert wurde, verwiesen die Richter des OVG Wien auf die vagen, widersprüchlichen und unglaubwürdigen Aussagen von Peter Barthold vor der Justiz. Novomatic wiederum begrüßte das Urteil natürlich und lies durch den Pressesprecher Bernhard Krumpel verlauten: „Wie zu erwarten war, haben sich im Zuge des Verfahrens alle Vorwürfe und Behauptungen in Luft aufgelöst. Damit ist die ‘Causa Barthold’ für uns erledigt!”
Eine letzte Frage bleibt jedoch noch ungeklärt, die nach den Korruptionsvorwürfen
Mit dem nun verfügten Urteil und dem Sieg von Novomatic über Barthold könnte die ganze Causa damit eigentlich erledigt sein. Doch ging es bei dem gesamten Prozess einzig und allein nur um eine Frage. Hatte der EX-Torhüter von Rapid Wien Anspruch Anspruch auf weiteres Geld von Novomatic, aufgrund einer angeblich mündlichen Vereinbarung zwischen ihm und dem damaligen Chef des Konzerns, Franz Wohlfahrt. Völlig unberührt von dem nun ergangenen Urteil des OVG Wien sind jedoch die immer noch im Raum stehenden Vorwürfe über die angeblichen Korruptionszahlungen an den Ex-Politiker Peter Westenhaler. Dieser soll laut dem ehemaligen Fußballspieler monatlich 4.500 Euro durch Barthold von Novomatic zugesteckt bekommen haben. Selbst Videos von diesen Übergaben sollen laut Barthold existieren, aufgenommen vom Glücksspielunternehmen selbst. Barthold ist jedoch bei weitem nicht der einzige, der dieser Geldtransfers gesehen haben soll. So bestätigten gleich zwei Zeugen Ende November vergangenen Jahres die Version des Klägers vor Gericht. Einer von ihnen konnte sich sogar sehr detailliert daran erinnern, wie eine der Geldübergaben abgelaufen war.
Leider ist bis heute nicht klar, wie der Stand der Ermittlungen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in diesem Fall ist. Fest steht jedoch, das gerade die Zeugenaussagen Novomatic schwer belasten.
Zeugen belasten Novomatic
Der Zeuge sagte vor Gericht aus, dass Barthold Westenthaler bei einem Treffen in einem Wiener Wettbüros beim Kartenspielen einen Umschlag mit lauter 500-Euro-Scheinen unter dem Tisch in die Hand drückte. Weiterhin erklärte der Zeuge, dass über diese Übergabe am Tisch gar nicht geredet wurde und alles einfach so nebenbei ablief.
Stattgefunden haben soll das Ganze Anfang Herbst 2013. Der zweite Zeuge, der ebenfalls Geldübergaben an Westenthaler gesehen haben will, ist der ehemalige Geschäftsführer von Barthold. Dieser sagte vor Gericht aus, dass dieser mehrmals die Anweisung vom ehemaligen Rapid Wien Spieler erhielt, von den Tageseinnahmen aus den 10 Wettlokalen doch 4.500 Euro in ein Kuvert für Westenthaler zu stecken. Zudem erklärte ihm Barthold, dass es zwischen ihm und Novomatic eine Vereinbarung gäbe. Der Glückspielkonzern würde ihm das Geld überweisen und er würde es dann dem damaligen Politiker der FPÖ weiterreichen. Bis heute ist von Ermittlungsbehörden oder von Gerichten nicht geklärt worden, ob es diese Form der Korruption durch Novomatic tatsächlich gegeben hat. Sowohl der Glücksspielkonzern, als auch Westenthaler bestreiten vehement, dass an der ganzen Geschichte jemals etwas dran gewesen sein könnte. Erst eine abschließende Aufklärung des ganzen Komplex um die angeblichen Korruptionsfälle durch Novomatic, würden hier ebenfalls endgültig einen Hacken unter diese weitere Causa setzen.
Die Kombination aus Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit Novomatic und Westenthaler und angebliche Schmiergeldzahlungen gab es bereits schon einmal. Damals ging es um den Vorwurf, Novomatic hätte mit Geld versucht, Einfluss auf die Glücksspielgesetzgebung zu nehmen. Es sollten damals 100.000 Euro an den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 600.000 Euro an den Lobbyisten Walter Meischberger geflossen sein. Unter anderem waren hier vor Gericht einige Größen der österreichischen Politik vernommen worden, darunter Westenthaler und die Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel von der ÖVP und Alfred Gusenbauer von der SPÖ. Am Ende jedoch, wie immer wenn es um Novomatic geht, kam die zuständige Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu der Ansicht, dass keine strafbaren Beweise zu finden wären und stellt das Verfahren ein. Es wäre nicht verwunderlich, wenn im Fall Novomatic und Westenthaler ebenfalls am Ende alles im Sande verläuft.
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