GGL prüft aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen Tipster

Tipster: Ist die deutsche Lizenz bald weg? GGL prüft Ermittlungsverfahren und aufsichtsrechtliche Konsequenzen sollte der Verdacht sich erhärten! (Bildquelle: gluecksspiel-behoerde.de)

Das aktuelle Ermittlungsverfahren gegen die Tipster Ltd. hat die regulierte deutsche Welt der Sportwetten und Glücksspielspiele erschüttert. Die Auswertung der deutschlandweiten Polizeiaktion am 20. April 2023, die sich bis ins europäische Ausland erstreckt hat, läuft noch. Entsprechend gilt für alle Sachverhalte, die damit im Zusammenhang stehen, bisweilen die Unschuldsvermutung. Allerdings kam es im Rahmen der Vollstreckung von Durchsuchungsbefehlen wohl auch zu einzelnen Festnahmen, was die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) genau verfolgt. Die Verquickung eines Erlaubnisinhabers für Sportwetten in mutmaßliche kriminelle Machenschaften ist letztlich ein Tatbestand, der dazu führen kann, dass die Zulassung in Deutschland, legal Sportwetten online und offline anzubieten, in Gefahr ist.

Glücksspielbehörde zum Handeln gezwungen

Aus ermittlungstaktischen Gründen halten die zuständigen Behörden derzeit Informationen zurück, was die Durchsuchungen an Dutzenden Tipster Standorten betrifft. Wobei sich das Hauptaugenmerk der Fahnder auf den Raum Köln konzentriert hat, wo neben Geschäftsadressen Berichten zu Folge auch Wohnungen durchsucht worden sind. Da in mehreren Meldungen unter anderem über unerlaubtes Glücksspiel berichtet wird, kann es sich formal nicht um das deutsche Wettangebot tipster.de handeln. Das erlaubte und auf der White-List geführte Portal operiert seriös nach den deutschen Regeln für Sportwetten-Anbieter. Möglich ist jedoch, dass innerhalb des Franchise-Programms Partner der Sportwettveranstalterin gegen geltende Glücksspielgesetze verstoßen haben.

Die durch Dritte geführten Wettbüros könnten beispielsweise illegale Glücksspielautomaten in Hinterzimmern aufgestellt haben. Immer wieder mal ist auch von Pokerrunden zu lesen, die in Etablissement dieser Art durchgeführt werden. Das mag für die Wettkunden normal sein, man kennt sich schließlich und neben dem Fachsimpeln zum Sportgeschehen wird halt auch mal am Samstagabend gepokert. Doch dies kann unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Noch lässt sich hierzu nur spekulieren und auch was das Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Schwarzarbeit) betrifft, ein Tatbestand der angeblich durch eine zweieinhalbjährig verdeckte Operation der Ermittler zum Vorschein kam.

Das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt hat bisher lediglich zu dieser über Jahre andauernden Ermittlung informiert und dass die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft als federführende Stelle für Verfolgung Organisierter Straftaten die Operation geleitet hat.

Hierzu heißt es im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021): „Das Veranstalten, Vermitteln und Bewerben unerlaubten Glücksspiels stellt ebenfalls einen Ordnungswidrigkeitstatbestand (§ 28a GlüStV 2021) dar. Die Ordnungswidrigkeiten können nach § 28a Abs. 2 GlüStV 2021 mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.“

Behördenvorstand Benjamin Schwanke von der GGL hat wie folgt in einer Pressemitteilung auf den Tipster-Fall reagiert: „Das eingeleitete Ermittlungsverfahren wird seitens der GGL aufmerksam verfolgt. Bei der Tipster Ltd. handelt es sich um eine Wettveranstalterin mit einer Sportwettenerlaubnis in Deutschland, sie ist mit Stand 18.04.2023 in der Whitelist aufgeführt. Sollten die Ergebnisse der Ermittlungen den Anfangsverdacht bestätigen, wird die GGL aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegenüber dem Anbieter einleiten.“

GGL verfolgt Ermittlungen gegen Tipster – droht Lizenzentzug?

Da es in Deutschland keine Sportwetten-Lizenz gibt, kann diese auch nicht entzogen werden. Die erteilte Erlaubnis als Sportwetten-Anbieter durch die deutsche Aufsichtsbehörde mit 5-jähriger Gültigkeit kann allerdings auch zurückgenommen werden. Hierfür liefert die Situation von Tipster in Deutschland aktuell jede Menge Argumente, die es jedoch zunächst zu beweisen gilt. In jedem Fall hat es das Unternehmen oder ein mutmaßlicher Teil davon geschafft, den jungen Glücksspiel- und Wettmarkt in Deutschland von Grund auf zu erschüttern. Schlagzeilen, die mit Mega-Razzia, Großrazzia oder Schlag gegen die organisierte Kriminalität beginnen, sind für die Akzeptanz der virtuellen Angebote nicht gerade förderlich.

Blicken wir in die Voraussetzungen für eine Erlaubnis, um als Veranstalter für virtuelle Automatenspiele, Pokerspiele oder Sportwetten zugelassen zu werden, dann wird schnell klar, sollte sich der Tatverdacht in der Causa Tipster bestätigen, dann könnte dem Unternehmen die Genehmigung entzogen werden. Letztlich sind die Anforderungen und Regeln für alle Anbieter dieselben, ungeachtet dessen, ob Sie in den Bereich Online Casino oder Wetten fallen.

Der § 4a Abs. d GlüStV 2021 ist hierbei ziemlich eindeutig: „Eine Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten, Online-Poker und von virtuellen Automatenspielen darf nur erteilt werden, wenn weder der Antragsteller selbst, noch ein mit ihm verbundenes Unternehmen, noch eine den Antragsteller beherrschende Person, noch eine von der den Antragsteller beherrschenden Person beherrschte Person, unerlaubte Glücksspiele veranstaltet oder vermittelt.“

Des Weiteren wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens einiges vom Betreiber abverlangt. Hierzu gehört insbesondere auch der unter § 4b Abs. 6 und 7 GlüStV 2021 festgehaltene Punkte: „Eine Verpflichtungserklärung des Antragstellers, weder selbst noch durch verbundene Unternehmen unerlaubtes Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln, und eine Erklärung des Antragstellers, dass die vorgelegten Unterlagen und Angaben vollständig sind.“

Gemäß § 4b GlüStV 2021 ist entsprechend sogar eine Verpflichtungserklärung zur Erlaubniserteilung abzugeben. In dieser ist zu erklären, dass das antragstellende Unternehmen sowie auch mit diesem in Verbindung stehende kein Glücksspiel ohne Erlaubnis anbieten. Sollte im Tipster-Verfahren ein Vergehen dieser Art aufgedeckt werden und das Fehlverhalten zum Beispiel auf einen Franchise-Partner zurückführen sein, dann würde sehr wahrscheinlich dennoch das Hauptunternehmen die Sache gegenüber der Glücksspielaufsichtsbehörde zu verantworten haben.

Auch wenn die Tipster Ltd. auch international versucht, sein Franchise-Programm zu etablieren das Geschäftsmodell fußt auf dem deutschen Markt. Mit Domains wie norobet.de hängen noch mehr erlaubte Wettseiten an der GGL-Zulassung. Ein Entzug würde wohl einer Bankrotterklärung gleichkommen.

Razzia bei Tipster: Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt

Am 20.4.23 stürmten Beamte in Deutschland, Kroatien und auf Malta Niederlassungen der Tipster Ltd. – lesen Sie in diesem Artikel mehr über die Razzien des deutschen Wettanbieters. In der Folge ist auch die MGA-Lizenz in Gefahr. Einschlägigen Medienberichten zu Folge wird Tipster mutmaßlich nach Polizeirazzia in den nächsten Tagen seine Malta Lizenz abgeben müssen. Wie EGR Global berichtet, ist laut Aufsichtsbehörde der Anbieter seit Januar nicht mehr in Malta registriert, und die Website des Unternehmens wurde vorübergehend abgeschaltet.

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