Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlands hat entschieden, das absolute Rauchverbot in Spielhallen vorläufig außer Kraft zu setzen. Diese Entscheidung fiel am 2. September 2024, nachdem eine Betreiberin einer Spielhalle gegen das im Dezember 2023 erlassene Gesetz geklagt hatte. Die Betreiberin argumentierte, dass das Verbot ihre Berufsausübungsfreiheit unverhältnismäßig einschränke und dass es eine ungleiche Behandlung zwischen privaten Spielhallen und den staatlichen Spielbanken des Saarlands darstelle.
Ungleichbehandlung zwischen Spielhallen und Spielbanken
Das OVG sah die Klage der Betreiberin als berechtigt an, da das Gesetz eine unfaire Ungleichbehandlung zwischen den privaten Spielhallen und den staatlichen Spielbanken des Landes bewirke. In den saarländischen Spielbanken ist das Rauchen in abgetrennten Raucherbereichen weiterhin erlaubt. Dagegen galt für Spielhallen ein vollständiges Rauchverbot, was nach Ansicht des Gerichts eine unzureichend begründete Diskriminierung darstellt.
In der Pressemitteilung des OVG heißt es hierzu: „Im Einzelnen hat es festgestellt, dass die Antragstellerin vorläufig (…) nicht verpflichtet ist, zu gewährleisten, dass in ihrer Spielhalle in einem dort abgetrennten Raucherbereich, in dem keine Spielmöglichkeit angeboten wird (Raucherkabine), nicht geraucht wird.“
Diese Ungleichbehandlung führte das Gericht auf einen Mangel an rechtfertigenden Gründen zurück. Die Berufsfreiheit der Betreiberin sei durch das Rauchverbot unzulässig eingeschränkt worden, ohne dass Nichtraucherschutz oder Spielerschutz ausreichende Gründe für diese Ungleichbehandlung darstellten.
Auswirkungen auf das saarländische Spielhallengesetz
Mit dem Beschluss des OVG steht das strenge Spielhallengesetz des Saarlands nun auf der Kippe. Ursprünglich wurde das Gesetz als das „strengste Spielhallengesetz Deutschlands“ bezeichnet, insbesondere aufgrund des strikten Rauchverbots. Doch das OVG hat nun deutlich gemacht, dass weder der Nichtraucherschutz noch der Schutz der Spieler ausreichen, um ein solches Verbot ausschließlich für Spielhallen zu rechtfertigen. Sollte das Hauptsacheverfahren zugunsten der Spielhallenbetreiberin entschieden werden, wird der saarländische Gesetzgeber gezwungen sein, entweder das Rauchverbot in Spielhallen zu lockern oder das Rauchen in staatlichen Spielbanken ebenfalls zu verbieten.
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlands (OVG) ist die höchste Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bundesland und zuständig für die Überprüfung von Entscheidungen der unteren Verwaltungsgerichte. Es entscheidet über rechtliche Fragen in Bereichen wie öffentliches Recht und Verfassungsfragen, wobei es oft richtungsweisende Urteile fällt.
Zukünftige Entwicklungen und mögliche Folgen
Der Beschluss des OVG ist jedoch noch nicht endgültig. Die Entscheidung betrifft vorerst nur die Spielhalle der klagenden Betreiberin und gilt bis zum abschließenden Urteil im Hauptsacheverfahren. Es ist derzeit unklar, wann dieses Urteil fallen wird. Sollte das Gericht in der Hauptverhandlung ebenfalls zu dem Schluss kommen, dass das absolute Rauchverbot verfassungswidrig ist, könnte dies weitreichende Folgen für das saarländische Spielhallengesetz haben.
Die Betreiberin kann vorerst ihren abgetrennten Raucherbereich wieder in Betrieb nehmen. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass auch andere Spielhallenbetreiber im Saarland den Beschluss des OVG als Präzedenzfall nutzen werden, um ähnliche Regelungen anzufechten. Dies könnte zu einer breiteren Diskussion über Rauchverbote in Spielhallen und Spielbanken in anderen Bundesländern führen.
Insgesamt zeigt die Entscheidung des OVG, dass der Gesetzgeber bei der Ausarbeitung von Gesetzen, die das Glücksspiel betreffen, sorgfältig abwägen muss, um eine faire und verfassungskonforme Regelung zu schaffen.
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